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Gesetzesradar / 3.6 Fachkräfteeinwanderung

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Gesetzestitel: Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Referentenentwurf Regierungsentwurf Bundestag Bundesrat Verkündung
veröffentlicht am 20.2.2023 verabschiedet am 24.3.2023 beschlossen am 23.6.2023 beschlossen am 7.7.2023 im BGBl. I 2023 Nr. 217

Wesentliche Inhalte

  • Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte unabhängig davon, ob deren anerkannte Qualifikation der qualifizierten Beschäftigung entspricht
  • Ausweitung der Blauen Karte EU, z.B. durch Absenkung der Mindestgehaltsschwellen
  • Stärkung der Bildungsmigration, z.B. durch

    • Nebenbeschäftigungsmöglichkeit für ausländische Studierende
    • Erweiterung eines Aufenthaltstitels zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
  • Anerkennungspartnerschaft als neuer Aufenthaltstitel zur Beschäftigung mit begleitender beruflicher Anerkennung
  • Chancenkarte als neuer Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche
  • Möglichkeit, unabhängig von einer Qualifikation bis zu 8 Monate in Deutschland zu arbeiten (Kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung)
  • Entfristung der sog. Westbalkan-Regelung
  • Informationspflicht des Arbeitgebers bei Anwerbung aus dem Ausland


Anzuwenden ab: je nach Regelung am 18.11.2023, am 1.3.2024, am 1.6.2024 oder auch erst am 1.1.2026

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung

Durch die verschiedenen Änderungen wird der Prozess der Einstellung ausländischer Arbeitskräfte erleichtert und beschleunigt. Sofern Sie auf der Suche nach Arbeitskräften sind und die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Betracht kommt, empfehlen wir Ihnen, sich intensiver mit den einzelnen Regelungen auseinanderzusetzen, z.B. von der Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft Gebrauch zu machen.

Weitere Informationen

Schnelleinstieg; Auf-den-Punkt Video; Infografik

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