Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.1 Rasse

Rz. 31 Das Diskriminierungsmerkmal "Rasse" ist von der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG vorgegeben. Es weist die Besonderheit auf, dass menschliche Rassen nach den Vorstellungen des deutschen Gesetzgebers nicht existieren. Die Aufnahme dieses Merkmals in den Katalog des § 1 AGG und damit auch des § 75 Abs. 1 BetrVG erfolgte mit dem Ziel, rassistischen Tendenzen entgegenzuw...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.7 Behinderung

Rz. 37 Der Begriff der Behinderung im AGG entspricht der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Danach liegt eine Behinderung vor, "wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand eines Menschen abweicht und er daher an der vollen, wirksame...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.4 Schadensersatz

Rz. 60 § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet den Arbeitgeber, den Schaden, der durch einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot entstanden ist, zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, er also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird ihm zugerechnet. Der An...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2 Die Diskriminierungsmerkmale

Rz. 30 Das AGG nennt in § 1 als Differenzierungsmerkmale die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, die Behinderung, das Alter und die sexuelle Identität. Diese Merkmale entstammen Art. 13 EG, der durch den Amsterdamer Vertrag mit Wirkung zum 1.5.1999 in das primäre Gemeinschaftsrecht eingefügt worden ist. § 75 Abs. 1 BetrVG enthält ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.6 Religion oder Weltanschauung

Rz. 36 Diese beiden Begriffe weisen erhebliche Unschärfen auf. Kennzeichnend für eine Religion ist der transzendente Bezug des Glaubens. Darunter ist die Eingliederung des Einzelnen in einen jenseitigen, nicht mit von den Menschen gesetzten Maßstäben zu beurteilenden und durch wissenschaftliche Erkenntnisquellen nicht erschöpfend zu erklärenden Zusammenhang zu verstehen. Gesc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.9 Politische oder gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung

Rz. 39 Dieses Kriterium war bereits in § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG a. F. enthalten. Es geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien, die durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert worden sind, ebenso wie über die Regelungen im AGG hinaus und stellt ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal dar. Danach darf kein Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung der Ar...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Mitteilungspflicht im Bewerbungsverfahren – Fragerecht des Arbeitgebers?

Rz. 22 Im Bewerbungsverfahren hat die Arbeitnehmerin ein Interesse, eine bestehende oder geplante Schwangerschaft nicht zu offenbaren, da sie andernfalls befürchten muss, wegen der Schwangerschaft die Stelle nicht zu erhalten. Umgekehrt mag der Arbeitgeber ein Interesse haben, niemanden einzustellen, der die Arbeit wegen schwanger- und mutterschaftsbedingter Ausfallzeiten im...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / Zusammenfassung

Überblick Hinter dem Begriff "künstliche Intelligenz" (KI oder englisch: AI – "Artificial Intelligence") verbergen sich zumeist besondere, selbstlernende Algorithmen, bzw. Modelle, die mit vorzugsweise großen Datenmengen trainiert wurden. KI-basierte Software kann u. a. selbstständig unbekannte Sachverhalte bewerten, Prognosen und Empfehlungen abgeben oder auch Entscheidunge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.5 Diskriminierungsrisiken

Die wohl medial präsenteste Kritik an KI ist das Diskriminierungsrisiko. Neben ethischen Aspekten sind Unternehmen selbstverständlich auch beim KI-Einsatz an den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und die gesetzlichen Vorschriften aus § 7 AGG ( § 1 EntgTranspG) und § 164 Abs. 2 SGB IX gebunden. Arbeitgeber können sich nicht hinter ihrer Software verstecken ("computer says...mehr

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Compliance-Strukturanalyse:... / 4 Positives Beispiel: Die Durchführung von Bewerbungsgesprächen

Bei der Durchführung der Strukturanalyse werden sich alle Unternehmen mit Prozessen aus dem Arbeitsrecht auseinandersetzen müssen, insbesondere mit der Durchführung von Bewerbungsgesprächen. Bei diesem Prozess bestehen in der Praxis häufig Unsicherheiten, da vor allem die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ...mehr

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Betriebsbeauftragte / 2 Pflicht zur Bestellung

Betriebsbeauftragte können im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere des ArbSchG sowie nach den Verordnungen zum ArbSchG – bestellt werden. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Bestellung von Beauftragten unter den jeweils genannten Voraussetzungen regelmäßig zwingend vorgeschrieben. Betriebsbeauftragte, die nach dem ArbSchG bzw. aufgrund der zugeh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.5 Regelung des TVöD und TV-L

Rz. 17 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln im Abschnitt IV des Allgemeinen Teils die Punkte "Urlaub und Arbeitsbefreiung". Die ursprüngliche Regelung in § 26 Abs. ...mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 4.1 Personaldaten/Personalakten

Eine wichtige Bedeutung kommt der Personalakte zu. Diese beinhaltet alle Daten über beschäftigte Personen, angefangen von der Bewerbung bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen. Der Datenschutz gilt unabhängig davon, ob die Akten elektronisch oder konventionell in Papierform geführt werden. Personalakten müssen vertraulich geführt und aufbewahrt werden. Damit ist ein wirksamer...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage

Ein vom Arbeitgeber ungewollter Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung einer Gratifikation/Sonderzahlung kann auch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln, als die übrigen vergleichbaren Arbeitnehmer. Entschei...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.2 Geltendmachung

Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG sind ausschließlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Insbesondere begründen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen Personalberatungsunternehmen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt.[1] Der abgelehnte Bewerber muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG die von ihm behaupteten A...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / Zusammenfassung

Überblick Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses findet nicht etwa noch im "rechtsfreien Raum" statt, sondern lässt bereits beiderseitig Rechte und Pflichten entstehen. Auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt, besteht bereits von der Vertragsanbahnung an und weiter aufgrund aufgenommener Vertragsverhandlungen zwischen den Beteiligten ein gesetzliches Schuldverhäl...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.1 Anspruch

Bei einem Verstoß gegen ein Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber für verfassungsmäßige Vertreter (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) über § 31 BGB und gemäß § 278 BGB a...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / Zusammenfassung

Überblick Mit einer Stellenanzeige (bzw. Stellenausschreibung) macht ein Arbeitgeber i. d. R. auf eine bei ihm vorhandene Beschäftigungsmöglichkeit aufmerksam und fordert den angesprochenen Empfängerkreis zu Bewerbungen auf. Je nach dem betrieblichen Bedürfnis enthält sie mehr oder weniger differenzierte Angaben zum Unternehmen, eine Beschreibung der freien Stelle, einschlie...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.3 Benachteiligungsverbot wegen des Alters

Zu den vom Gesetz geschützten Diskriminierungsmerkmalen gehört gemäß § 1 AGG auch das Lebensalter. Das Benachteiligungsverbot ist neutral und soll sowohl ältere als auch jüngere Bewerber oder Beschäftigte schützen. Der Gesetzgeber hat jedoch besonders die ungünstige Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Nach seinen Vorstellungen sollen bei gleicher Qua...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1 Anforderungen für die Stelle

Bei Stellenanzeigen und Stellenausschreibungen sind nach §§ 11, 7 AGG die Diskriminierungsverbote des § 1 AGG zu beachten. Verboten ist die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Sowohl bei internen Ausschreibungen als auch bei externen Stel...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.6 (Schwer-)Behinderteneigenschaft und Barrierefreiheit nach dem BFSG

Menschen mit Behinderung dürfen in einer Stellenanzeige nicht ausgeschlossen werden. Es ist jedoch nach § 3 Abs. 3 AGG erlaubt, positive Maßnahmen vorzunehmen, um Nachteile oder Benachteiligungen bestimmter Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, abzubauen oder auszugleichen. Wenn eine Stellenanzeige also ausdrücklich darauf hinweist, dass Menschen mit Behinderun...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.2 Folgen von diskriminierenden Stellenanzeigen

Fehler bei der Abfassung der Stellenanzeige oder der innerbetrieblichen Stellenausschreibung können teuer werden. Jeder abgelehnte Bewerber, bei dem es Indizien für eine Diskriminierung gibt, hat nach § 15 Abs. 1 AGG Anspruch auf Schadensersatz und nach § 15 Abs. 2 AGG auf eine Entschädigung, die nur dann auf 3 Brutto-Monatsgehälter begrenzt ist, wenn der Arbeitgeber nachwei...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.2 Anforderung an das Geschlecht

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsplatz grundsätzlich weder öffentlich durch eine Stellenanzeige noch innerhalb des Betriebs nur für Männer, nur für Frauen oder nur für diverse Personen ausschreiben. Der Arbeitgeber muss also so formulieren, dass das Angebot sich sowohl an Frauen, an Männer, als auch an diverse Personen wendet, z. B. Buchhalter (m/w/d).[1] Das Bundesverfassun...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.3 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Dem Entschädigungsanspruch kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. Dieser Einwand fällt oft im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines sog. "AGG-Hoppings". Bis Mai 2016 unterschied das BAG zwischen objektiv und subjektiv geeigneten Bewerbern. Nur wer objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, war auch ein Bewerber. Nach der neueren Rechtsprechung des BAG ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 3.1 Dokumentation vs. Datenschutz

Praxis-Tipp Ablehnungsgründe dokumentieren Abgelehnte Bewerber haben die Möglichkeit, Ansprüche wegen Diskriminierung grundsätzlich innerhalb von 2 Monaten geltend zu machen.[1] Um die konkreten Gründe der Absage auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können, sollten die Gründe der Ablehnung kurz dokumentiert werden. Für Zwecke der Abwehr von Klagen auf Entsc...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.3 Anforderung an Alter/Berufserfahrung

Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem Bewerber eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld "mit 0–2 Jahren Berufserfahrung in einem jungen dynamischen Team" angeboten wird, legt die Vermutung i. S. v. § 22 AGG nahe, dass er im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen des Alters benachteiligt wurde.[1] Sie bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung weg...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.1 Vorstellungsgespräch und Testaufgaben während des Bewerbungsverfahrens

Erstes Ergebnis einer erfolgreichen Anbahnungsmaßnahme ist regelmäßig das Vorstellungsgespräch im Betrieb, bei dem es um die mögliche Einstellung eines Bewerbers geht. Wenn solche Gespräche auch "unverbindlich" sind, bewegen sie sich doch nicht im rechtsfreien Raum. Mit der Aufnahme derartiger Verhandlungen entsteht zwischen Arbeitgeber und Bewerber als potenziellem Arbeitneh...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.4 Weitere Benachteiligungsverbote

Die sonstigen Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG (Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuelle Identität) spielen in der bisherigen Rechtsprechung mit Blick auf das Vorfeld des Arbeitsverhältnisses eine eher untergeordnete Rolle, wobei sich auch hier mit Blick auf die derzeit intensiv diskutierten Diskriminierungsmerkmale, insbesondere der sexuellen Identi...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.1 Anforderung von Sprachkenntnissen

Durch die Anforderung sehr guter Deutsch- und guter Englischkenntnisse in Wort und Schrift bewirkt eine Stellenausschreibung weder eine unmittelbare Diskriminierung i. S. v. § 3 Abs. 1 AGG wegen der ethnischen Herkunft noch insoweit eine mittelbare Benachteiligung i. S. v. § 3 Abs. 2 AGG. Das geforderte Niveau der Beherrschung der deutschen und der englischen Sprache muss in...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.3 Einstellungsuntersuchung

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen bei einem Bewerber sind nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und der Bewerber ausdrücklich eingewilligt hat.[1] Eine Ausnahme gilt selbstverständlich dann, wenn eine solche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei Jugendlichen gemäß § 32 JArbSchG, nach dem Infektionsschutzgesetz oder aufgrund von Unfallverhüt...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.4 Anforderung an Religion/Kirchenzugehörigkeit

Im Rahmen einer Stellenanzeige ist es grundsätzlich auch nicht erlaubt, auf die Kirchen- oder Religionszugehörigkeit abzustellen. Ausnahmen können bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit religiösen Einrichtungen vorliegen. Gemäß § 9 AGG sind Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung in bestimmten Fällen zulässig, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.4 Entschädigungsansprüche mehrerer abgelehnter Bewerber

Machen mehrere Bewerber wegen Benachteiligung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder beim beruflichen Aufstieg eine Entschädigung nach § 15 AGG gerichtlich geltend, so wird auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsgericht, bei dem die erste Klage erhoben ist, auch für die übrigen Klagen ausschließlich zuständig.[1] Die Rechtsstreitigkeiten sind von Amts wegen an di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

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Bewerbungsverfahren: Backgr... / 2.2 Prüfungsaufgaben und Eignungstests

Ein potenzieller Arbeitgeber darf einem Bewerber im Bewerbungsgespräch auch Prüfungsaufgaben stellen, um die Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu überprüfen. Dies ist besonders in Berufen üblich, in denen spezifische Fähigkeiten und Kenntnisse erforderlich sind; der Bewerber muss hierzu jedoch einwilligen. Es ist zudem wichtig, dass die Prüfungsaufgaben im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6 Überstunden (Absatz 7)

Überstunden sind einheitlich die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen. Ob dies auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt, für diese also erst dann zuschlags...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 7.4 Rückkehr zur Vollzeitarbeit (Absatz 2)

Sofern der Arbeitnehmer eine befristete Teilzeitbeschäftigung nach Absatz 1 Satz 2 und 3 der Protokollerklärung zu § 7 Abs. 1 oder nach § 9a TzBfG ausgeübt hat, hat er nach Ablauf der befristeten Teilzeitbeschäftigung automatisch wieder einen Anspruch auf den zuvor geltenden Beschäftigungsumfang (in der Regel Vollzeitarbeit). Für den Fall der unbefristeten Teilzeitbeschäftigu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitsrecht

Auf kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf das "normale" Arbeitsverhältnis, da die Kurzfristigkeit kein fest umrissener arbeitsrechtlicher, sondern vorrangig ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff ist. Allerdings gelten gewisse arbeitsrechtliche Besonderheiten für Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer.[...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30. November, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1. Dezember des Jahres im TV-L (im Gegensatz zum früheren Tarifrech...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG vor und nach der Geburt und/oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung

Wird ein Arbeitnehmer diskriminiert, hat er Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ob die Entschädigung steuerfrei bleibt oder steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, richtet sich danach, welche Art von Schaden ausgeglichen wird. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts...mehr