Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 3 Menschenrechtliche Risiken am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Compliance

Praxis-Tipp Einbezug von HR Lieferketten-Compliance im Unternehmen sollte regelmäßig nicht nur Aufgabe der Bereiche Einkauf und Beschaffung sein, sondern auch bei einer HR-Abteilung platziert werden, die insbesondere in den zahlreichen personalbezogenen Fragen in Zusammenhang mit dem LkSG unterstützen kann. Die Verantwortung der Verpflichteten für ihre Lieferkette erfasst nic...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / Zusammenfassung

Überblick Mit einer Stellenanzeige (bzw. Stellenausschreibung) macht ein Arbeitgeber i. d. R. auf eine bei ihm vorhandene Beschäftigungsmöglichkeit aufmerksam und fordert den angesprochenen Empfängerkreis zu Bewerbungen auf. Je nach dem betrieblichen Bedürfnis enthält sie mehr oder weniger differenzierte Angaben zum Unternehmen, eine Beschreibung der freien Stelle, einschlie...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1 Anforderungen für die Stelle

Bei Stellenanzeigen und Stellenausschreibungen sind nach §§ 11, 7 AGG die Diskriminierungsverbote des § 1 AGG zu beachten. Verboten ist die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Sowohl bei internen Ausschreibungen als auch bei externen Ste...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.6 (Schwer-)Behinderteneigenschaft und Barrierefreiheit nach dem BFSG

Menschen mit Behinderung dürfen in einer Stellenanzeige nicht ausgeschlossen werden. Es ist jedoch nach § 3 Abs. 3 AGG erlaubt, positive Maßnahmen vorzunehmen, um Nachteile oder Benachteiligungen bestimmter Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, abzubauen oder auszugleichen. Wenn eine Stellenanzeige also ausdrücklich darauf hinweist, dass Menschen mit Behinderun...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.2 Folgen von diskriminierenden Stellenanzeigen

Fehler bei der Abfassung der Stellenanzeige oder der innerbetrieblichen Stellenausschreibung können teuer werden. Jeder abgelehnte Bewerber, bei dem es Indizien für eine Diskriminierung gibt, hat nach § 15 Abs. 1 AGG Anspruch auf Schadensersatz und nach § 15 Abs. 2 AGG auf eine Entschädigung, die nur dann auf 3 Brutto-Monatsgehälter begrenzt ist, wenn der Arbeitgeber nachwei...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.2 Anforderung an das Geschlecht

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsplatz grundsätzlich weder öffentlich durch eine Stellenanzeige noch innerhalb des Betriebs nur für Männer, nur für Frauen oder nur für diverse Personen ausschreiben. Der Arbeitgeber muss also so formulieren, dass das Angebot sich sowohl an Frauen, an Männer, als auch an diverse Personen wendet, z. B. Buchhalter (m/w/d).[1] Das Bundesverfassun...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.3 Anforderung an Alter/Berufserfahrung

Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem Bewerber eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld "mit 0–2 Jahren Berufserfahrung in einem jungen dynamischen Team" angeboten wird, legt die Vermutung i. S. v. § 22 AGG nahe, dass er im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen des Alters benachteiligt wurde.[1] Sie bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung weg...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 3.1 Dokumentation vs. Datenschutz

Praxis-Tipp Ablehnungsgründe dokumentieren Abgelehnte Bewerber haben die Möglichkeit, Ansprüche wegen Diskriminierung grundsätzlich innerhalb von 2 Monaten geltend zu machen.[1] Um die konkreten Gründe der Absage auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können, sollten die Gründe der Ablehnung kurz dokumentiert werden. Für Zwecke der Abwehr von Klagen auf Entsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.1 Anforderung von Sprachkenntnissen

Durch die Anforderung sehr guter Deutsch- und guter Englischkenntnisse in Wort und Schrift bewirkt eine Stellenausschreibung weder eine unmittelbare Diskriminierung i. S. v. § 3 Abs. 1 AGG wegen der ethnischen Herkunft noch insoweit eine mittelbare Benachteiligung i. S. v. § 3 Abs. 2 AGG. Das geforderte Niveau der Beherrschung der deutschen und der englischen Sprache muss in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neutralitätsordnung / 2.2 Wirkliches Bedürfnis des Unternehmens

Vielmehr bedarf es eines wirklichen Bedürfnisses des Arbeitgebers.[1] Ein wirkliches Bedürfnis kann in objektiv berechtigten Kundenerwartungen bestehen, die ihrerseits aber nicht diskriminierend sein dürfen, also z. B. das Recht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihrer eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung sicherzustellen. Zudem muss der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neutralitätsordnung / 1 Pflicht zur Neutralität

Sofern bereits eine Pflicht für Unternehmen zur Neutralität bestünde, würde sich die Frage nach der Wirksamkeit einer Neutralitätsordnung erübrigen. Allerdings ist nur der Staat durch das Grundgesetz [1] zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität verpflichtet.[2] Der Staat darf sich nicht mit einer religiösen oder weltanschaulichen Position identifizieren, um andersdenken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neutralitätsordnung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Neutralitätsordnung sind unternehmensinterne Verbote zu verstehen, bestimmte Kleidung und Zeichen religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse im Unternehmen zu tragen. Das Unternehmen verbietet also seinen Beschäftigten, bestimmte Kleidung, Schmuck, Accessoires etc., die das Bekenntnis zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauung beinhalten, zu tra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.4 Anforderung an Religion/Kirchenzugehörigkeit

Im Rahmen einer Stellenanzeige ist es grundsätzlich auch nicht erlaubt, auf die Kirchen- oder Religionszugehörigkeit abzustellen. Ausnahmen können bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit religiösen Einrichtungen vorliegen. Gemäß § 9 AGG sind Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung in bestimmten Fällen zulässig, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kirchenmitgliedschaft als V... / Hintergrund

Eine konfessionslose Sozialpädagogin bewarb sich 2012 auf eine Referentenstelle bei der Diakonie. Die Aufgaben umfassten insbesondere Berichterstattung zur UN Antirassismuskonvention, Erstellung von Stellungnahmen, Fachbeiträgen und die Vertretung der Diakonie gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Menschenrechtsorganisationen. In der Stellenausschreibung wurde die Mitgliedschaft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kirchenmitgliedschaft als V... / Entscheidung

Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion ist zulässig, wenn die Religionszugehörigkeit nach Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung im Hinblick auf das Ethos der Kirche darstellt. Das BAG hat nach der Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht die Sicht der Diakonie stärker berüc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kirchenmitgliedschaft als V... / Allgemeines

Kirchen und ihre Einrichtungen (z.B. Diakonie) verfügen über ein verfassungsrechtlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht. Dazu gehört auch, Anforderungen an die religiöse Zugehörigkeit ihrer Mitarbeitendenzu stellen. Dem steht das Diskriminierungsverbot des AGG gegenüber, das Benachteiligungen u.a. wegen Religion untersagt. Der EuGH hat 2018 klargestellt, dass die Forderung n...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 52 Für die Darlegungs- und Beweislast bestanden bis zum 31.12.2018 keine Besonderheiten zu den im allgemeinen Arbeitsrecht geltenden Grundsätzen. Danach hatte der Arbeitnehmer als Gläubiger des Verlängerungsanspruchs die anspruchsbegründenden Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen [1], d. h. die Anzeige des Verlängerungswunschs, das Vorliegen eines entsprechend freie...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Neueinstellung und Einarbei... / 1.4.1 Fragen der körperlichen Eignung im Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch sind direkte Fragen nach Behinderungen und Krankheiten nicht zulässig oder rechtlich mindestens extrem heikel, wenn der Arbeitgeber nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen will. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber sich aber ein Bild davon machen, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die ganz konkret die anstehende Tä...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.1 Anforderungen an interne Meldestellen

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der internen Meldewege will das HinSchG gemäß der Gesetzesbegründung den Beschäftigungsgebern größtmögliche Freiräume bei der Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen belassen: Der interne Meldekanal kann optional so gestaltet werden, dass er – über den genannten Personenkreis der Beschäftigten hinaus – auch natürlichen dritten Personen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In kollektivarbeitsrechtlicher Sicht kommen mit Blick auf das HinSchG verschiedene (erzwingbare) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Betracht. Vor Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht grundsätzlich zunächst ein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats. Die Frage, inwieweit darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung des Hinweisgebe...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / a) Ansicht des BGH und der ihm folgenden herrschenden Lehre

Für die Rechtslage in Deutschland ist die "Hohenzollern-Entscheidung" des BGH vom 2.12.1998[26] die maßgebliche Leitentscheidung zur Reichweite der Testierfreiheit und der Zulässigkeit möglicherweise diskriminierender letztwilliger Verfügungen. Der BGH hatte über einen Erbvertrag zu entscheiden, nach dem nur der erstgeborene männliche Abkömmling erben sollte, vorausgesetzt, ...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 2. Übertragung auf Rechtslage in Deutschland

Mit der Begründung des OGH könnten diskriminierende Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen auch nach deutschem Recht nichtig sein, nämlich wenn sie den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGG betreffen. In diesem Fall halten einige Autoren Nachfolgeklauseln wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot für mö...mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 1. Urteil des OGH Wien vom 24.1.2019

Der OGH Wien entschied im Jahr 2019, dass eine qualifizierte Nachfolgeklausel unwirksam sei, die die Gesellschafterstellung vom Geschlecht abhängig mache.[83] Der Entscheidung lag der Gesellschaftsvertrag einer österreichischen KG zugrunde, der bestimmte: "Im Falle des Ablebens eines Gesellschafters treten dessen gesetzliche männliche Erben in seine Rechte und Pflichten ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 4

Auf einen Blick Verfügungen von Todes wegen und Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen verstoßen gegen die guten Sitten und sind nach § 138 BGB nichtig, wenn sie diskriminierend wirken, weil Erbrecht oder Nachfolgeberechtigung dem Wortlaut der jeweiligen Regelung nach an Merkmale i.S.v. Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 GG anknüpfen. Der Sittenverstoß muss positiv festgestellt werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / d) Zwischenfazit: Erbrecht privilegiert Testierfreiheit

Unserer Ansicht nach verbietet sich eine schematische Betrachtung, wann eine erbrechtliche Verfügung aufgrund einer Ungleichbehandlung und wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 GG sittenwidrig ist. Der Ausgangspunkt ist, dass ein Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn es gegen die guten Sitten verstößt. Die guten Sitten umfassen der Rechtsordnung innewohnende We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Abel, Ralf Bernd (Hrsg.), Datenschutz in Anwaltschaft, Notariat und Justiz, 2. Aufl. München 2003 Amann, Hermann/Brambring, Günter/Hertel, Christian, Vertragspraxis nach neuem Schuldrecht, Handbuch für Notare und Vertragsjuristen mit Gestaltungshinweisen und Formulierungsbeispielen, 2. Aufl. München 2002 (zit.: Ammann/Brambring/Hertel) Anders, Monika/Gehle, Burkhard, Kommentar...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / Zusammenfassung

Überblick Schon heute gilt in Deutschland das Entgeltgleichheitsgebot: Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nicht wegen des Geschlechts ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden. Jede unmittelbare oder mittelbare Entgeltbenachteiligung ist verboten. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ergänzt diesen Grundsatz bereits jetzt um Instrumente wie den indi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 8 Legal Quick View: Anspruchsgrundlagen, Darlegungs- und Beweislast (Stand April 2026)

Aus arbeitsrechtlicher Sicht stehen im Zentrum der Entgeltgleichheit das Entgeltgleichheitsgebot sowie das Verbot unmittelbarer und mittelbarer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts. Maßgeblich ist, dass bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit kein geringeres Entgelt wegen des Geschlechts vereinbart oder gezahlt werden darf – und zwar bezogen auf sämtliche Entgeltbest...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 4.1 Was ist der Prüfungsmaßstab?

In Deutschland ist der Prüfungsmaßstab derzeit zweigleisig: Einerseits materiell-rechtlich (Entgeltgleichheit nach dem EntgTranspG/Art. 157 AEUV) und andererseits prozessual (Beweislastregime nach dem AGG). Materiell ist zu prüfen, ob gleiche Arbeit vorliegt und ob für einzelne Entgeltbestandteile oder Entgeltbedingungen eine Differenz zum Medianentgelt besteht, die (nicht) ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenz: Neue Pf... / 7 Praxis-Roadmap und Checkliste

Praxis-Roadmap für HR & Legal: Phase 1 (Legal & Data Baseline) Check im Hinblick auf EntgTranspG und AGG (Auskunftspflichtigkeit, Betriebs-/Arbeitgeberbezug, Datenschutzschwellen) und Erstellung einer vollständigen Datengrundlage aller Entgeltbestandteile inklusive Benefits/Pensionen; Festlegung einer "Single Source of Truth" und eines verbindlichen Glossars. Phase 2 (Job & Pay...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 10 Checkliste: Quick-Check für HR, Compensation & Legal

Nutzen Sie die Liste als "Go/No-Go"-Check vor dem Start in den laufenden Betrieb:mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 3 Kurzüberblick über die neuen Pflichten

Recruiting-Transparenz Eine zentrale Neuerung der ETRL ist, dass der Schutzbereich bereits vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses ansetzt. Auch Bewerber profitieren von gesteigerter Transparenz und haben Anspruch auf Informationen zu Gehaltsstrukturen, die ihnen eine faire Beurteilung ihrer Entgeltperspektiven ermöglichen. Bewerber müssen Informationen über Einstiegsentgelt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.1 Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Beurteilung des Tatbestands der Weigerung, eine zumutbare Arbeit fortzuführen, durch arbeitsvertragswidriges Verhalten i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 69 Das LAG Niedersachsen hat rechtsextremistische Aktivitäten auch in der Öffentlichkeit mit breiter Medienberichterstattung dem außerdienstlichen Verhalten zugeordnet, mit dem keine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verletzt würden, zumal der Arbeitgeber kein öffentlicher Arbeitgeber ist und keine politische Tendenz verfolge (LAG Niedersachsen, Urteil v. 21.3.2019, 13...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.3 Diskriminierung

Rz. 73 Diskriminierungen des Arbeitnehmers bzw. des Leistungsberechtigten dürften stets zur Folge haben, dass sich aus der dadurch hervorgerufenen Gegenwehr keine Leistungsminderung des Leistungsberechtigten ergibt. Das Diskriminierungsverbot ist in Art. 3 GG verankert. Es wird nach verschiedenen Gleichbehandlungssachverhalten unterschieden, etwa der Altersdiskriminierung, d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung

Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Die konfessionslose Klägerin hatte sich im Jahre 2012 erfolglos...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsschutz: Besondere... / 2.1 Unkündbare Beschäftigte – Bedeutung und Voraussetzungen

"Unkündbarkeit" bedeutet den Ausschluss der ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer seinerseits kann auch nach Eintritt seiner Unkündbarkeit ordentlich kündigen. Für seine Kündigung gilt die Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 34 Abs. 1 TVöD). Dem Arbeitgeber verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5 Schwerbehinderte Menschen

Gemäß § 168 SGB IX genießt einen besonderen Kündigungsschutz ein Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist (§ 2 Abs. 3 i. V. m. § 151 Abs. 2 SGB IX). Unter den besonderen Kündigungsschutz fallen auch leitende Angestellte, Auszubildende sowie in Heimarbeit Beschäftigte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abfindung: Folgefragen in d... / 11 Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen

Wird ein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung geschlossen, ist das Verhältnis des Abfindungsanspruchs zu etwaigen Ansprüchen aus einem Sozialplan zu klären. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob eine Herausnahme von aus betrieblichen Gründen per Aufhebungsvertrag ausgeschiedenen Arbeitnehmern aus dem Sozialplan möglich ist. Dies ist regelmäßig zu vern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 3 Anwendungsbereich des AGG wird ausgeweitet

Der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) soll deutlich erweitert werden. Ein kürzlich vom Bundesjustiz- zusammen mit dem Bundesfamilienministerium vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, ein „einheitliches Regelwerk zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale auf den Gebieten des Arbeits- und Zivilrechts” zu schaffen. Damit soll, so ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Verglei... / Zusammenfassung

Überblick Die Regelungen der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) stehen und fallen mit einer Frage: Wer ist mit wem vergleichbar? Jede Auskunft nach Art. 4 ETRL, jeder Bericht nach Art. 9 ETRL und jede gemeinsame Entgeltbewertung nach Art. 10 ETRL setzt voraus, dass das Unternehmen seine Beschäftigten in Gruppen gleicher oder gleichwertiger Arbeit eingeteilt hat. Wer hier fa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.3 Abgeltungsklauseln in Beendigungsvereinbarungen

Bei Abgeltungsklauseln dreht sich die Perspektive. Hier geht es nicht um den Verfall künftiger Ansprüche, sondern um den endgültigen Verzicht auf bereits entstandene. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Das BAG hat in seiner AGG-Entscheidung aus dem Jahr 2021 die Wirksamkeit allgemeiner Abgeltungsklauseln auch für AGG-Ansprüche bejaht. Das Arbeitsgericht Köln hat für Anspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Schnitt... / 6 Bewerberdaten: Löschung gegen Beweisnotwendigkeit

Mit Art. 5 ETRL erweitert sich die Datenverarbeitung in das vorvertragliche Stadium. Bewerber erhalten Informationen über Einstiegsgehalt und Spanne; ihre Bewerberdaten werden zusammen mit Vergütungsdaten prozessiert. Die klassische Löschpraxis sieht eine Frist von 6 Monaten vor.[1] Mit der Richtlinie entsteht eine zweite Dimension: Bewerber können geltend machen, dass die St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.2 Ausschlussklauseln: Verschiedene Auffassungen

Ob und wie Ausschlussklauseln künftig in Bezug auf Ansprüche aus der Entgelttransparenz-Richtlinie wirken, wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Höchstrichterlich entschieden ist die Frage nicht. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen eine Gestaltungsentscheidung treffen, ohne dass ihnen die Rechtsprechung den Weg vorgibt. Zwei Lager bilden die Diskussion ab.[1] Auff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Verglei... / 1 Einleitung

Im Folgenden wird beschrieben, was Art. 4 ETRL konkret verlangt, warum die Pflicht auch für kleine und tarifgebundene Unternehmen gilt und wo die Grenze zwischen summarischem und analytischem Bewertungsverfahren verläuft. Die EuGH-Rechtsprechung dazu wird eingeordnet und es wird erklärt, warum selbst das neue EIGE-Toolkit, das zur Hilfestellung hierfür entwickelt wurde, kein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Transpa... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) verpflichtet Arbeitgeber erstmals dazu, bereits im Bewerbungsprozess proaktiv Informationen zum Einstiegsentgelt bereitzustellen. Bewerber sollen dadurch in die Lage versetzt werden, fundierte und faire Entgeltverhandlungen zu führen. Während bisher zwar das Gebot der Entgeltgleichheit gilt, bestand nach deutschem Recht keine ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vorwort / 1 Einleitung

Schon heute gilt in Deutschland das Entgeltgleichheitsgebot: Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nicht wegen des Geschlechts ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden. Jede unmittelbare oder mittelbare Entgeltbenachteiligung ist verboten.[1] Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ergänzt diesen Grundsatz bereits jetzt um Instrumente wie den individuell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Transpa... / 1.4 Geschlechtsneutrale Ausschreibung und diskriminierungsfreie Verfahren

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen geschlechtsneutral sind und Einstellungsverfahren auf nichtdiskriminierende Weise durchgeführt werden.[1] Diese Verpflichtung konkretisiert und erweitert die bisherigen Anforderungen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.[2] Sie erfasst den gesamten Ausschreibungs- und Auswahlprozess, ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Transpa... / 2.3 Spätere Information im Bewerbungsprozess

Eine spätere Information im Bewerbungsprozess ist rein formal zulässig, solange die Information vor Vertragsschluss erfolgt. Achtung Indiz für Benachteiligung In der Praxis ist diese Variante jedoch nur eingeschränkt zu empfehlen: Eine verspätete Information kann als Indiz für eine geschlechtsbezogene Benachteiligung gewertet werden[1] und beeinträchtigt häufig die Wahrnehmung...mehr