Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 94 Personalfragebogen, Be ... / 2.4 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Dr. Andreas Imping
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 19

Intelligente Softwarekonzepte ermöglichen Remote-Bewerbungsgespräche mittels Videokommunikationsdiensten, die sich bereits zu On-Demand-Bewerbungsvideotechnologien weiterentwickelt haben, bei denen Bewerber nicht mit natürlichen Personen des potenziellen Arbeitgebers kommunizieren, sondern mit einem Computerprogramm, welches ihnen Fragen stellt und die Beantwortung aufzeichnet. Bereits im Vorfeld kann der Auswahlprozess automatisiert und mithilfe von Big-Data-Analysen zudem Prognosen zur Eignung neuer Kandidaten erstellt sowie eine Vorauswahl getroffen werden ("People Analytics").[1] Der Einsatz von KI kann Benachteiligungen aus den in § 1 AGG genannten Gründen im Bewerbungsprozess vermeiden, Unternehmen sich somit vor Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen gescheiterter Bewerber gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG schützen. Die Software untersucht bereits die Stellenausschreibung nach potenziell diskriminierenden Inhalten. Die Nutzung einer softwarebasierten, anonymisierten Personal(vor)auswahl, die auf Angaben wie Geschlecht, Alter oder Herkunft verzichtet, schließt ein Bekanntwerden dieser benachteiligungsrelevanten Merkmale aus und verhindert darauf basierende Entscheidungen. Wichtig ist im Rahmen der Anwendung indes, der automatisierten Analyse eine geeignete Datengrundlage voranzustellen, andernfalls auch bei der Anwendung der KI eine Diskriminierung einer unterrepräsentierten Gruppe droht.[2]

 

Rz. 20

Zu beachten ist in dem Kontext die Vorschrift des Art. 22 DSGVO. Danach dürfen Entscheidungen, die für den Betroffenen eine rechtliche Folge nach sich ziehen oder ihn erheblich beeinträchtigen, nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden, z. B. wenn nach der Bewertung der KI unmittelbar die automatische Able...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    506
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    321
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    274
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    263
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    247
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    224
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    210
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    180
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    150
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    137
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    136
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    134
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    132
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    131
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    129
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    126
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    124
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    117
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    116
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    107
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Personal Office Standard
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Wie Human Resources KI vorantreibt: KI statt K.O.
KI statt KO
Bild: Haufe Shop

Entdecken Sie mit dem Buch von Dominique René Fara, wie KI die HR-Welt revolutioniert! Das People Operating System bietet einen klaren Bauplan für zukunftsfähige HR-Abteilungen, die gestalten statt verwalten. Praxisbeispiele zeigen, wie Ängste abgebaut und KI-Potenziale genutzt werden können!


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren