Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kausalität.

Rn 221 Bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers nimmt die Rspr für die Kausalität zwischen Pflicht- und Rechtsgutverletzung eine Beweislastumkehr vor, sofern der Fehler geeignet war, eine derartige Rechtsgutverletzung herbeizuführen, wobei die Möglichkeit von Mitursächlichkeit genügt (dazu insb BGHZ 159, 48, 55 f mN zur früheren Rspr; NJW 05, 427, 428; 2072, 2073; BGHZ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 895 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG enhält drei Vorschriften, die sich mit den Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft beschäftigen. Es sind § 14 Abs 3 KStG . § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995. Die durch das EURLUmsG eingefügte Regelung deutet Mehr- bzw Minderabführungen, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Begriff Verschulden bei Vertragsverhandlungen ist gem Erw 30 autonom auszulegen und betrifft nur außervertragliche Schuldverhältnisse, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Verhandlungen vor Abschluss eines Vertrags stehen. Eingeschlossen sind die Verletzung der Offenlegungspflicht und der Abbruch von Vertragsverhandlungen, während Personenschäden, die während d...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / A. Vorbemerkungen

§ 10 OWiG regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, es sei denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gründet auf der Annahme von "gewöhnlichen" Tatumständen, die bei fahrlässiger Begehung im Abschnitt I (Nr. 1 bis 243) und bei vorsätzlicher im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorsatz.

Rn 7 Ist beim Täter ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (s.o. Rn 6), muss er doch in Bezug auf den zugefügten Schaden vorsätzlich gehandelt haben. Bedingter Vorsatz genügt (zB BGHZ 8, 387, 393; NJW 04, 3706, 3710; NJW-RR 09, 1207 Rz 24 mwN; VersR 14, 210 Rz 33; zur Abgrenzung zu nicht vorsätzlichem Handeln BGH NJW 51, 596, 597; BGHZ 147, 269, 278; VersR 1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens

Tz. 15 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten, die von Anteilseignern an einem Unternehmen gehalten werden, von diesen an andere Parteien (einschließlich Mitarbeiter), die Güter oder Dienstleistungen an das Unternehmen geliefert haben, stellt grundsätzlich eine anteilsbasierte Vergütung dar, die dem IFRS 2 unterliegt. Für in Deutschland aufgel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gerlach, Der Höchstbetrag für den Spendenabzug beim OT, DB 1986, 2357; Laudan, Doppelverluste bei OT, DB 1986, 2097; Büttner, vGA bei OG mit EAV, StBp 1988, 30; Groh, Nutzungseinlage, Nutzungsentnahme und Nutzungsausschüttung, DB 1988, 524 und 571; Dötsch/Buyer, Tw-Abschr auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Wassermeyer, Tw-Abschr bei Organschaft – Systembedingte Folge oder Denkf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mittäterschaft und Teilnahme, § 830 I 1, II.

Rn 4 Die Begriffe Mittäterschaft und Teilnahme sind grds wie im Strafrecht (§§ 25–27 StGB) zu bestimmen (zB BGHZ 8, 288, 292; 137, 89, 102; NJW 04, 3423, 3425; ZIP 10, 786 Rz 34; 2505 Rz 47; WM 10, 1590 Rz 43; 2214 Rz 44; ZIP 11, 666 Rz 24; WM 11, 1028 Rz 24; 1465 Rz 49; VersR 12, 1038 Rz 17; WM 12, 2195 Rz 24; 13, 2322 Rz 15; WRP 14, 1050 Rz 13; 15, 577 Rz 35; 18, 480 Rz 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Verfahrensleitung.

Rn 34 Bei der Leitung des Verfahrens kommt es zu mannigfaltigen Situationen, in denen sich die Frage der Besorgnis der Befangenheit stellen kann. Grds begründet eine im Einzelnen fehlerhafte Handlung nicht die Besorgnis der Befangenheit (allgM), insb wenn sie vom Richter unbeabsichtigt oder ihm nicht zuzurechnen ist. So kann wg § 168 I in unterbliebener oder fehlgeschlagener...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Andere Fristen.

Rn 6 Für andere Fälle der Versäumung prozessualer Fristen (etwa: Antrag auf Tatbestandsberichtigung oder Urteilsergänzung, vgl BGH NJW 60, 866 [BGH 25.01.1960 - II ZR 22/59] und 80, 785f [BGH 23.01.1980 - IV ZR 217/79]) kommt Wiedereinsetzung (auch im Wege analoger Anwendung) nicht in Betracht; dem steht die bewusste Beschränkung des § 233 auf die darin ausdrücklich genannte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Leiharbeitsverhältnis.

Rn 102 Leiharbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen (§ 1 I 1 AÜG) (iE BLDH/Lingemann Kap 10 Rz 1 f). Zwischen Verleiher und ArbN besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen Verleiher und Entleiher ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Zur Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedarf d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (1) Leistungen Dritter

Rz. 178 [Autor/Stand] Wird eine Leistung nicht von demjenigen erbracht, der sie dem Empfänger schuldet, sondern von einer anderen Person, handelt es sich um die Leistung eines Dritten. Derartige Leistungen haben, wenn sie – wie insbesondere Geldschulden – nicht höchstpersönlich zu erbringen sind, grundsätzlich Schuld tilgende Wirkung (§§ 267, 362 Abs. 1 BGB)[2] – mit doppelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen das Angebot ›gefälschter‹ War...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 22 Dauerschuldverhältnisse sind besonders häufig Gegenstand intertemporaler Sonderregeln. Einerseits soll durch diese Sonderregeln vermieden werden, dass die Gerichte noch über lange Zeit gezwungen sind, altes Recht anzuwenden (s etwa BT-Drs 14/6040, 273), andererseits ist die Anwendbarkeit neuen Rechts hier im Sinne einer unechten Rückwirkung weniger problematisch als be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch im Revisionsverfahren, vAw zu prüfen (stRspr; BGHZ 217, 350 – Internetforum; NJW 19, 76; BAG NZA 21, 1469 mwN). Dabei ist in der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit im Zweifel auch die Rüge der internationalen Unzuständigkeit enthalten, was allerdings durch Auslegung der Rü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Spruchrichterprivileg.

Rn 46 Nach § 839 II ist eine Amtshaftung bei ›Urteilen in einer Rechtssache‹ nur gegeben, wenn die Amtshaftung der beteiligten Richter eine Straftat darstellt. Nach der Rspr des BGH sind mit ›Urteil‹ alle Entscheidungen gemeint, die ›urteilsvertretende Erkenntnisse‹ darstellen: Das sind Entscheidungen, die in einem der Selbstbindung des Gerichts unterliegendem instanzbeenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Personenmehrheit.

Rn 83 Auf Vermieterseite kann – im Ergebnis, nicht rechtlich – eine Personenmehrheit stehen, bspw eine Innen-GbR, die Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741), die Güter- (§ 1415) und die Erbengemeinschaft (§ 2032). Eine solche Personenmehrheit ist nach hM aber nicht rechtsfähig (BGH DNotZ 18, 52 [BGH 30.06.2017 - V ZR 232/16] Rz 8 zur Erbengemeinschaft). Etwa ein von einem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Äquivalenzstörungen.

Rn 30 Diese sind bei gegenseitigen Verträgen in den Grenzen des Zumutbaren unbeachtlich. Das gilt sowohl für eine Wertminderung des Entgelts (insb durch Geldwertschwund, etwa BGHZ 86, 167, 186 f) wie auch für Kostensteigerungen bei der Leistungserbringung. Dies gilt im Grundsatz auch für in ausländischer Währung zu leistende Schulden (BGHZ 183, 287 zur Morgengabe; krit Wurmn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 3 Hierunter versteht man einen Gebrauch, der weder nach dem Mietvertrag (der zB das Rauchen – Stangl AnwZert MietR 3/22 Anm 2 – untersagen kann, BGH ZMR 15, 679, BGH ZMR 08, 525 oder die gewerbliche Nutzung; BGH NZM 13, 786) noch nach daneben geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Zur Abgrenzung zwischen vertragsgemäßen und vertragswidrigen Gebrauch vgl § 535 Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts

Rn. 1076 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Verpächterwahlrecht setzt voraus, dass Rn. 1077 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss.

Rn 2 Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung iSd § 639 ist grds zu unterscheiden von den rechtsgeschäftlichen Abreden der Vertragsparteien über die Beschaffenheit des herzustellenden Gewerkes. Es steht ihnen iRd Privatautonomie bspw frei, eine hinter den anerkannten Regeln der Technik (zur Bedeutung für die Mangelfreiheit des Werkes s § 633 Rn 23) zurückbleibende Art der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäude und Baumaterialien.

Rn 94 Mangel ja: Lage eines Wohnhauses im Gewerbegebiet (Brandbg BeckRS 09, 12046); Fehlen (1) Baugenehmigung für Wohnungseigentum (BGH NJW 13, 2182; Frankf BeckRS 12, 16162; vgl zur Abgrenzung Kobl NJW-RR 09, 313), (2) Befugnis zur gewerblichen Nutzung (Nürnbg NJW-RR 13, 720); Feuchtigkeit (BGHZ 193, 326; 167, 19; BGH NJW-RR 12, 1078 Rz 13 ff; Brandbg BeckRS 08, 11684; 13, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 121 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Unterschied zu der deutschen Auslegungssystematik ist die internationale RL nach IFRS bei der Suche nach Lösungen für die Abbildung von nicht geregelten Bereichen sowie der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen stärker dem einzelfallorientierten "case law" verhaftet (vgl. HdJ, Abt. I/2 (2010), Rn. 303ff.). Rn. 122 Stand: EL 39 – ET: 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragstypische Pflichten – § 650p.

Rn 3 Von § 650p erfasst werden Verträge über Planungs- und Überwachungsleistungen, die Architekten und Ingenieure für die Herstellung eines Bauwerks oder einer Außenanlage erbringen. Für die Begriffe ›Bauwerk‹ und ›Außenanlage‹ kann auf die Definitionen in § 650a zurückgegriffen werden (s dort) Daraus folgt, dass nicht jede Leistung der Architekten und Ingenieure an einem Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verträge über dingliche Rechte sowie Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Abs 1 lit c).

Rn 12 Maßgebliches Anknüpfungskriterium nach lit c ist der Belegenheitsort der unbeweglichen Sache (vgl BGH NJW-RR 96, 1034 [BGH 10.05.1996 - V ZR 154/95]; Ddorf NJW-RR 98, 1159; Celle IPRspr 99 Nr 31 76; Frankf NJW-RR 93, 182 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1992 - 9 U 116/89]). Der Begriff des Vertrags, der ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand hat ist un...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Auswahl des anzuwendenden Bewertungsmodells

Tz. 79 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Eine Festlegung auf bestimmte optionspreistheoretische Bewertungsmodelle zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes nimmt IFRS 2 nicht vor. Mit dem Empfehlungsverzicht sollte ua. die Flexibilität gewonnen werden, Weiterentwicklungen im Bereich der Optionsbewertung jederzeit berücksichtigen zu können (vgl. Pellens et al., 2021, S. 584). Außer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsverwaltung, Nebentätigkeiten in der Rechtspflege.

Rn 23 Die genannten Vorschriften und Garantien sachlicher richterlicher Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) erfassen nur den Bereich der Rspr, nicht hingegen eine Tätigkeit von Richtern iRd internen Gerichts- und der durch Außenwirkung gekennzeichneten Justizverwaltung. Auch die Justizverwaltung fällt begrifflich unter den Ausnahmetatbestand in § 4 II Nr 1 DRiG (zum historisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1024 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 KStG idF des JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP zu bilden. Praktiziert wurde die Bildung organschaftlicher AP jedoch bereits seit länger als einem halben Jahrhundert vor ihrer ges Kodifizierung. Vor der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 951 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG ist in § 14 KStG ein Abs 3 angefügt worden. § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995. Nach der verworfenen Richtlinienpassage sind Mehrabführungen, deren Verursachung in der vororganschaftlichen Zeit liegt, für stliche Zwecke als G...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Unternehmenszusammenschlüsse

Tz. 22 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden Aktien im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb ausgegeben, unterliegt dieser Erwerbsvorgang vollständig IFRS 3 Business Combinations und nicht IFRS 2 (IFRS 2.5). Indes sind Eigenkapitalinstrumente, die Mitarbeitern des erworbenen Unternehmens in ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter (zB, um diese zum Verbleib im Unternehmen zu bewegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sozialrechtliche Unterhaltsbestimmung.

Rn 16 Der Pfändungsumfang muss vom Vollstreckungsgericht nach sozialrechtlichen Maßstäben individuell berechnet werden (BGH NJW 08, 227 [BGH 31.10.2007 - XII ZR 112/05] Rz 30). Der vollstreckungsrechtlich notwendige Unterhalt darf dabei nicht mit dem unterhaltsrechtlich notwendigen Selbstbehalt gleichgesetzt werden, der zwar ebenfalls an den sozialrechtlichen Größen ausgeric...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufklärung, Beratung, Auskunft, Einweisung, Instruktion.

Rn 57 Die informatorischen Pflichten des Verkäufers stehen praktisch und für die Abgrenzung zur cic rechtlich im Vordergrund. Zur Verjährung s § 438 Rn 3. Zum Unternehmenskauf s Koppmann BB 14, 1673. Rn 58 Der Verkäufer schuldet Aufklärung über für den Kaufentschluss des Käufers wesentliche Umstände, deren Mitteilung der Käufer nach der Verkehrsauffassung erwarten kann, zB be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 16 Das deutsche intertemporale Schuldrecht folgt dem allgemeinen Grundsatz, dass neue Vorschriften nur auf solche Rechtsverhältnisse anzuwenden sind, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung entstanden sind (Staud/Löwisch [2003] Art 229 § 5 Rz 1). Dieser Grundsatz hat bereits 1896 und späterhin in vielen weiteren Vorschriften seinen Niederschlag gefunden (s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Maßstab.

Rn 2 Maßstab für die Fehlerhaftigkeit des Produkts sind die berechtigten Sicherheitserwartungen. Sie werden durch die nicht abschließende Aufzählung in § 3 I lit a–c konkretisiert und sind unter Bezugnahme auf die voraussichtlichen Benutzer des Produkts (sofern es sich hier um eine von der Allgemeinheit abgrenzbare Gruppe handelt, zB wenn die Werbung Minderjährige besonders ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 3 Art 5 enthält für die Produkthaftung eine – dort gleichwohl nicht ganz vollständig wiedergegebene – Anknüpfungsleiter, aus der sich folgende fünfstufige Prüfungsreihenfolge ergibt (durch Unterteilung von Stufe drei kann man sogar zu sieben Einzelstufen gelangen): Rn 4 In erster Linie ist eine Rechtswahl iSd Art 14 zu berücksichtigen. Bei Beteiligung von Verbrauchern komm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, BGB-Gesellschaft

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ist ein Verein noch nicht in das Vereinsregister eingetragen, besteht bis zur Eintragung eine BGB-Gesellschaft oder ein nicht rechtsfähiger Verein, auf die (den) die gesetzlichen Vorschriften der §§ 705ff. BGB (Anhang 12a) Anwendung finden bzw. sinngemäß anzuwenden sind. Steuerlich bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen dem nichtrechtsfähigen Verein ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.3 Ausschüttung statt Abführung

Tz. 421 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob die OG vororganschaftliche Rücklagen, die sie hr-lich nicht an den OT abführen darf, zugunsten des Bil-Gewinns auflösen und an den OT ausschütten darf, gilt Folgendes: Ist die OG eine nicht eingegliederte AG (auch SE), widerspricht eine solche Ausschüttung weder dem Wortlaut noch dem Sinn des § 301 AktG, da die außenstehende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schröder, Der besondere AP in der St-Bil des OT, StBp 1975, 149, 176, StBp 1977, 25; Palitsch, Der besondere AP beim OT nach der KSt-Reform, StBp 1978, 181; Hübel, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 418; Palitsch, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 416; Tesdorpf, Die besonderen AP bei der kstlichen Organschaft, DStR 1979, 524; Braun, Tw-AfA bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bindungswirkung.

Rn 22 Das Grundurteil spaltet den Rechtsstreit. Das Grundurteil entfaltet ebenso wie sonstige Zwischenurteile Bindungswirkung für das erlassende Gericht in den Grenzen des § 318 (Celle MDR 18, 273 [BGH 24.10.2017 - VI ZR 61/17]). Hinsichtlich des Betrags bleibt das Verfahren anhängig. Meist empfiehlt es sich, mit der weiteren Verhandlung über den Betrag bis zur formellen Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich (s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276 f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Aufstellungsanlässe

Tz. 8 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einer Vielzahl von Transaktionen ist aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen oder aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen die Aufstellung von kombinierten Abschlüssen erforderlich. Grundsätzlich kann zwischen regulierten und nicht regulierten Transaktionen unterschieden werden. Zu den regulierten Transaktionen zähl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schweigen im Allgemeinen.

Rn 3 Schweigen stellt auch im kaufmännischen Verkehr grds keine Annahme dar (NK-BGB/Rademacher/G. Schulze § 147 Rz 5). Auch iRv § 663 und § 44 BRAO folgt aus einem Unterlassen der Ablehnungsanzeige nur ein Ersatzanspruch auf das negative Interesse (§ 663 Rn 5; Jauernig/Mansel § 663 Rz 3). Anders im Anwendungsbereich von § 516 II 2, § 362 I HGB und § 5 III 1 PflVG . In diesen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 70 BewG gilt allein für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes gem. §§ 19 ff. BewG. Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 fand § 70 BewG keine Anwendung bei der Bedarfsbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Denn § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG ordnete und ordnet ausdrücklich an, dass für die wirtschaftlichen Einheiten beim Grundvermögen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Handelsgesellschaften (Abs 1 Nr 4 lit a).

Rn 8 Hierunter fallen OHG, KG, KGaA sowie AG und GmbH. Genossenschaft und stille Gesellschaft sind zwar keine Handelsgesellschaften, werden aber durch das Gesetz gleichgestellt. Innerhalb dieses Zusammenhangs wird die Zuständigkeit der KfH weit ausgelegt. Es reicht aus, dass für den geltend gemachten Anspruch gesellschaftsspezifische Rechte und Pflichten der Parteien eine un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 56 Brüssel IIb-VO – Aussetzung und Versagung.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständige Behörde oder das Gericht des Vollstreckungsmitgliedstaats setzt von Amts wegen oder auf Antrag der Person, gegen die die Vollstreckung erwirkt werden soll, oder, falls im nationalen Recht vorgesehen, auf Antrag des betroffenen Kindes das Vollstreckungsverfahren aus, wenn die Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verrechnung, Verrechnungsabrede und Aufrechnungsvertrag.

Rn 5 Von der Aufrechnung zu unterscheiden ist die sog Verrechnung. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, über die im Gesetz vorgesehenen Fälle des Erlöschens eines Schuldverhältnisses hinaus weitere Tatbestände zu vereinbaren (›Erfüllungsersetzungsvertrag‹). Hierunter fällt auch eine Verrechnungsabrede, teilweise auch als Aufrechnungsvertrag bez...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Anspruchs.

Rn 2 Der Schenker muss außerstande sein, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und zusätzlich die ihn gem §§ 1360 ff, 1569 ff, 1601 ff, 1615l oder §§ 5, 12, 16 LPartG treffenden Unterhaltspflichten zu erfüllen; rein vertragliche Pflichten bleiben außer Betracht. Das Schenkungsrecht knüpft damit an das Unterhaltsrecht an: Für den Unterhaltsbedarf des Schenkers, seine Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erwerbe durch "Zwischenberechtigte" (Satz 2 Alt. 2)

Rz. 325 [Autor/Stand] Dem sich bei Aufhebung/Auflösung einer/s Stiftung/Vereins ereignenden Erwerb steht nicht nur der von § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Alt. 1 ErbStG, sondern auch der in Satz 2 Alt. 2 umschriebene Erwerb gleich. Die danach erfassten Erwerbsvorgänge während des Bestehens der Vermögensmasse geschehen, in Abgrenzung zu den Alt. 1 unterliegenden Fällen (s. Rz. 323), ...mehr