Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie einschlägige Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Ziel ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit systematisch zu gewährleisten.
Für Unternehmen ist Arbeitssicherheit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein organisatorischer und wirtschaftlicher Faktor. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Dokumentationspflichten und die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit sind zentrale Elemente eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements. Verstöße können zu Bußgeldern, Haftungsrisiken oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Auf den Haufe-Portalen Arbeitsschutz, Personal, Recht und Öffentlicher Dienst finden Fach- und Führungskräfte fundierte Fachbeiträge, gesetzliche Einordnungen, Arbeitshilfen sowie praxisnahe Hinweise zur rechtssicheren Organisation der Arbeitssicherheit im Betrieb.mehr