Steuerabkommen mit der Schweiz: Unterzeichnung steht bevor
Einen entsprechenden "Focus"-Bericht bestätigten Regierungskreise am Sonntag in Berlin. Dann werden auch die bislang noch unter Verschluss gehaltenen Details des Abkommens veröffentlicht.
Das Abkommen verpflichtet Schweizer Banken, auf das Vermögen von bisher noch nicht entdeckten Steuerflüchtlingen aus Deutschland eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen. Im Gegenzug können die Betroffenen mit Straffreiheit rechnen. Das Bankgeheimnis soll weiter gewahrt bleiben. Schweizer Behörden müssen aber im Verdachtsfall Auskunft geben.
Das Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten und Erträge deutscher Anleger in der Schweiz mindestens genau so hoch besteuern wie in Deutschland. Es muss nach der Unterzeichnung durch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Schweizer Kollegin Eveline Widmer-Schlumpf noch von den Parlamenten beider Länder ratifiziert werden.
Nach einem bislang unbestätigten Bericht verweigern Schweizer Banken große Barauszahlungen an deutsche Schwarzgeld-Sünder. Wenn diese an ihr Konto wollten, zahlten manche Geldinstitute nur die Hälfte des Vermögens aus, andere nur ein paar Tausend Schweizer Franken, schreibt der "Spiegel". Dahinter stecke die Sorge der Bankmanager, dass zu viele deutsche Kunden ihre Konten räumen könnten, um der beabsichtigten Besteuerung zu entgehen.
Thomas Sutter von der Schweizerischen Bankiervereinigung sagte dazu dem Magazin: "Wir möchten, dass das Steuerabkommen eingehalten wird. Darum sind große Barauszahlungen derzeit nicht möglich. Überweisungen sind kein Problem."
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