Riester-Renten auch bei Beteiligungen vom Arbeitgeber beitragsfrei
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen grundsätzlich keine Beiträge beim Bezug einer Riester-Rente - wenn diese ohne jegliche Beteiligung des Arbeitgebers finanziert wurde. Diese Verträge gelten als private Altersvorsorge und fallen damit nicht in den Anwendungsbereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Ist allerdings der Arbeitgeber an der Beschaffung oder Finanzierung der Riester-Rente beteiligt, stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang die Altersvorsorgeleistung als Betriebsrente und damit als beitragspflichitger Versorgungsbezug gilt.
Aufteilung in privaten und betrieblichen Anteil
Bei einer Riester-Förderung im Rahmen eines Durchführungsweges der bAV nach dem Betriebsrentenrecht gilt die daraus gewährte Versorgungsleistung (Riester-Rente) von vornherein als beitragspflichtiger Versorgungsbezug. Der GKV-Spitzenverband hat nun im Rahmen der Fachkonferenz Beiträge v. 22.11.2011 festgelegt, wie beim Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft zwischen dem Arbeitgeber und der steuerlich geförderten Person für den Fall einer Direktversicherung zu verfahren ist. Bei einem solchen Wechsel findet danach nunmehr eine Aufteilung zwischen einem betrieblichen und privaten Anteil der Rentenleistung statt.
Allein die finanzielle Beteiligung führt nicht zur Beitragspflicht
In den anderen Fällen der Riester-Förderung zählt eine Riester-Rente allenfalls über einen ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als beitragspflichtiger Versorgungsbezug im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Ein derartiger Zusammenhang kann allerdings allein aus der finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers an der Altersversorgung nicht hergestellt werden. Damit greift der GKV-Spitzenverband die Entscheidungen des BSG, Urteil v. 30.3.2011 (B 12 KR 24/09 R) sowie des BVerfG, Urteil v. 28.9.2010 (1 BvR 1660/08) auf. Die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an Riester-Verträgen führt unabhängig von der Zweckbindung der tarifvertraglichen Leistung nicht zu einer bAV im Sinne des Beitragsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die Vergangenheit können die - in der Annahme von Versorgungsbezügen - zu Unrecht entrichteten Beiträge auf Antrag erstattet werden. Die Verjährung muss hierbei jedoch beachtet werden.
Neuregelung erfasst Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie
Besonders interessieren wird dies die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie. Denn diese Tarifvertragsparteien haben ein Wahlrecht geregelt. Danach können die Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen entweder in eine private Riester-Rente oder über eine Entgeltumwandlung in eine bAV einbringen. Die neue Rechtsauffassung erfasst auch diese vom Versorgungswerk MetallRente GmbH angebotenen Riester-Renten (MetallRente.Riester).
Hintergrund
Zahlungen im Rahmen der bAV nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung können als Altersvorsorgebeiträge durch Sonderausgabenabzug und Zulagen gefördert werden (vgl. § 82 Abs. 2 EStG). Es kann sich damit auch in diesen Fällen um eine „Riester-Förderung“ handeln. Aus Renten der bAV sind Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen (§ 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.311
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
8842
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
4972
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
486
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
45816
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
405
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
374
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
315
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
300
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
298
-
Finanzielle Beteiligung bei doppelter Haushaltsführung
30.09.2026
-
Corona-Soforthilfe: VG Koblenz weist Klage trotz Umsatzeinbruch ab
30.09.2026
-
Strafverteidigungskosten bei Freiheitsstrafe
29.09.2026
-
Berufung nach verlorener Klage auf Überbrückungshilfe: Wann ist sie möglich?
23.09.2026
-
PKV-Beiträge trotz Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abziehbar?
22.09.2026
-
Was Steuerberater bei der Forschungszulage frühzeitig vom Mandanten wissen müssen
17.09.2026
-
Dezemberhilfe: Falsche Angaben zur Betroffenheit schließen Vertrauensschutz aus
16.09.2026
-
Teilfreistellungen bei Fonds und ETF im Betriebsvermögen
15.09.2026
-
Kindergeld bei Teilzeitbeschäftigung und anlassbezogener Freistellung eines Beamten
14.09.2026
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
10.09.2026