In diesen Tagen haben die Arbeitnehmer ihre erste Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2012 erhalten. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) rät, diese genau zu prüfen.

Der vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und die damit verbundene Abrufmöglichkeit der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich bekanntlich bis zum 1.1.2013.

Die Lohnsteuerkarten 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (sog. Ersatzbescheinigung 2011) bleiben damit auch für das Jahr 2012 weiterhin gültig. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer im Jahr 2012. Arbeitnehmer sollten insbesondere folgende Besteuerungsmerkmale prüfen:

  • Steuerklasse
  • Konfession
  • Anzahl Kinderfreibeträge
  • Sonstige Freibeträge (z. B. Werbungskosten, Behindertenpauschbetrag)

Wenn die Besteuerungsmerkmale in der Lohnabrechnung von den gewünschten Merkmalen abweichen, sollte der Arbeitnehmer einen Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel bzw. Lohnsteuer-Ermäßigung 2012 stellen. Dieser muss zusammen mit der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011/2012 beim Finanzamt eingereicht werden.

Benötigen Arbeitnehmer, die über keine Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011 verfügen, für den Übergangszeitraum 2012 die Lohnsteuerabzugsmerkmale für ein neues oder weiteres Dienstverhältnis, müssen sie beim Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 (Ersatzbescheinigung 2012) beantragen.

Dazu wird der amtliche Vordruck "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" verwendet. Die geänderte Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 oder 2012 ist dann wieder dem Arbeitgeber vorzulegen, damit dieser die Änderungen entsprechend berücksichtigen kann.