Finanzmarkttransaktionssteuer: BdSt lehnt Einführung ab
Vielmehr lenkt sie von den eigentlichen Problemen nur ab und nährt den Verdacht, eine Einnahmequelle für den EU-Haushalt werden zu sollen. Zudem verstößt eine Finanzmarkttransaktionssteuer gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.
„Der Erwerb oder der Verkauf eines Wertpapiers per se ist kein Zeichen steuerlicher Leistungsfähigkeit. Trotzdem wird mit einer Finanzmarkttransaktionssteuer unterschiedslos jeder belastet, der eine Finanzmarkttransaktion tätigt, so beispielsweise auch diejenigen, die bei Veräußerungen von Wertpapieren Verluste erleiden. Damit konterkariert eine Finanzmarkttransaktionssteuer den Grundsatz einer gerechten Besteuerung. Dagegen werden sich die Steuerzahler wehren“, mahnt Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Darüber hinaus führt sie unweigerlich zu Verzerrungen auf dem Kapitalmarkt und einer Benachteiligung des Finanzplatzes Deutschland sowie zwangsläufig zu einer Diskriminierung bestimmter Anlageformen. „Schließlich ist es ein Irrglaube, dass durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer ‚schädliche Spekulationen’ besonders bestraft würden. Denn eine Steuer kann gar nicht zwischen „erwünschten“ und „unerwünschten“ Transaktionen unterscheiden. Sie trifft alle Transaktionen gleichermaßen. Als Folge der steuerlichen Belastung würden dann etwa Anlageinvestitionen unterlassen oder eingeschränkt, auch wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind“, so Däke.
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