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REIT – ABC IntStR

Dr. Marion Frotscher
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1 Systematische Einordnung

Real Estate Investment Trusts sind Aktiengesellschaften, die Einkünfte aus der Bewirtschaftung von Immobilien erzielen. Nach deutschem Recht gelten für sie besondere steuerliche Regelungen, die im REITG enthalten sind. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich bei einem REIT um eine AG, die grundsätzlich den Vorschriften des AktG unterliegt.[1]

Insbesondere im Ausland sind REIT-Gesellschaften eine gängige Form für Immobilieninvestments. Aber auch in Deutschland wird diese Form der Immobilieninvestments zunehmend genutzt. Auch wenn REITs zivilrechtlich eine AG sind, sieht das deutsche Steuerrecht einige Besonderheiten für diese Gesellschaften vor. Diese sind im REITG geregelt. Mit diesem Gesetz werden die allg. Regelungen des KSt, GewStG und anderen steuerlichen Gesetzen überlagert, sofern das REITG eine eigenständige Regelung vorsieht. Ausl. REIT werden grundsätzlich entsprechend den deutschen Regelungen besteuert.

[1] § 1 Abs. 3 REITG.

2 Inhalt

2.1 REIT AG

Ein REIT ist als AG grundsätzlich ein KSt- und GewSt-Subjekt. Allerdings ergeben sich nach dem REITG für die Besteuerung einige Besonderheiten. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein REIT gem. § 16 Abs. 1 REITG unter bestimmten Umständen von der KSt und GewSt befreit ist.

Die Steuerfreiheit des REITG tritt nur dann ein, wenn

  • die Erfordernisse hinsichtlich der Börsenzulassung[1], der Streuung der Aktien[2], der Vermögens- und Ertragsanforderungen[3], der Ausschüttungspolitik[4] und des Mindesteigenkapitals[5] eingehalten werden,
  • kein Immobilienhandel betrieben wird[6] und
  • der REIT in Deutschland unbeschränkt stpfl. ist und nicht nach einem DBA als im Ausland ansässig gilt.[7]

Für Zwecke der GewSt-Befreiung sind die Voraussetzungen bezüglich der unbeschränkten Steuerpflicht nicht zu erfüllen.[8]

Von wesentlicher praktischer Bedeutung ...

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