Zwar hängt die Lebensqualität und das persönliche Glück von vielen Faktoren ab, doch prägt die Arbeitszeit eines Menschen zu einem guten Teil auch seine persönliche Zufriedenheit. Entsprechend zielen immer mehr Steuerkanzleien darauf ab, das persönliche Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern.

 
Merksatz: Jeder Beschäftigte sollte durch seine berufliche Beschäftigung möglichst viele positive Erlebnisse haben.

Für ein möglichst wenig belastendes Arbeiten dient eine professionelle Ausstattung des Arbeitsplatzes. Neben modernen Hilfsmitteln sollte der Arbeitsplatz die Anforderungen des Arbeitsschutzes (z. B. Arbeitssicherheit, Brandschutz, Datenschutz, Beleuchtung, Ruhe, Winter- und Sommer-Klima, Ergonomie) und des Umweltschutzes (z. B. Feinstaub, Emissionen) erfüllen. Weitere Ansätze betreffen die inspirierende Ausgestaltung der Arbeitsplätze. Tischkicker, Hängematten etc. Diese helfen nicht nur bei kurzen Erholungsphasen, sondern können auch die Kreativität der Beschäftigten der Steuerkanzlei anregen.

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze der Steuerkanzlei sollte auch die Wirkung der Arbeit auf die persönliche Gesundheit im Blick behalten werden. Für die allgemeine Gesundheit der Beschäftigten bietet sich das Angebot eines betriebsärztlichen Dienstes an. Dieser unterstützt den Arbeitgeber bei dem Gesundheitsschutz für die Beschäftigten (z. B. durch Gefährdungsbeurteilungen oder Hygienemaßnahmen, wie im Falle von Corona). Darüber hinaus sollte über Angebote für das betriebliche Gesundheitsmanagement nachgedacht werden. Diese umfassen z. B. Gesundheitschecks, Impfungen, Ernährungsberatung, Entspannungsübungen, Burnout Prävention, Raucherentwöhnung, Durchführung von Gesundheitstagen, Erstellung von Informationsmaterial oder die Unterstützung der Wiedereingliederung von Beschäftigten nach längeren Krankheitsphasen. In einer erweiterten Ausgestaltung werden auch Angebote für die Verbesserung des Betriebsklimas angeboten. Diese zielen auf die psychische Gesundheit und die Vermeidung von Überlastungen ab. Dazu gehören Mentoringangebote, Coaching-Angebote insb. für Führungskräfte sowie Weiterbildungsangebote z. B. zu Stressbewältigung, Zeitmanagement, Projektkoordination, Entspannung oder Work-Life-Balance. Ebenso zählen die Organisation von Angeboten für die Gemeinschaft, wie gemeinsame Foren, Feiern und Events dazu.

Darüber hinaus spielt die Ernährung eine wichtige Rolle für die Gesundheit der Kanzleimitarbeiter. Entsprechend sollte auf eine gesunde betriebliche Verpflegung geachtet werden. Eine gesunde bzw. vegetarische oder vegane Ernährung kann dabei in der ggf. vorhandenen Kantine angeboten werden oder es werden Gutscheine für den Besuch nahe gelegener gesunder Restaurants angeboten. Zusätzlich können Unternehmen ihren Beschäftigten Sportangebote während und nach der Arbeitszeit anbieten. Häufig endet dies nicht nur mit dem Aufstellen eines Tischkickers, sondern umfasst die Kooperation mit lokalen Fitness- oder Sportanbietern. Auch die Vermittlung von Personal Trainern oder die Möglichkeit, in der Freizeit mit Kollegen und Freunden etwas zu unternehmen, können angeboten werden. Gemeinsame positive Erfahrungen führen so zu einer besseren Lebenszufriedenheit, was sich mittelbar auf das berufliche Tun auswirken kann.

Zudem kann eine ausgewogene Balance zwischen der Arbeitszeit und der privaten Zeit neben den Arbeitsbedingungen auch durch die Unterstützung bei Regeneration und Erholungsphasen verbessert werden. Für die Entlastung der Kanzleimitarbeiter von zusätzlichen (zeitlichen) Belastungen bietet sich an, die Beschäftigten bei der Unterbringung ihrer Kinder[1], ihrer Angehörigen[2] oder bei der Erledigung von Einkäufen und anderen Aufgaben[3] zu unterstützen. Dazu kann auch die Unterstützung der Beschäftigten in Krisensituationen (z. B. bei Scheidung, Verschuldung etc.) gehören.

Die genannten Maßnahmen prägen in Summe die Führungs- und Unternehmenskultur der Steuerkanzlei. Das Institut für angewandtes Wissen e. V. hat dafür einen Wertschätzungs-Index entwickelt. Zentral dabei sind drei Ebenen. Die strukturellen Maßnahmen zielen auf Entlohnung, Urlaubsregelungen und andere unternehmensweite Standards ab. Bei der Ebene der Personalentwicklung geht es um die Bereitschaft der Verantwortlichen, die Beschäftigten zu entwickeln und zu fördern. In der Arbeits-Wirklichkeit sind es die individuellen Themen, die die wahrgenommene Wertschätzung eines Beschäftigten ausmachen. Wertschätzung zeigt sich darin, inwieweit sich ein Beschäftigter ernst genommen fühlt, eigene Sichtweisen einbringen und die Arbeitswirklichkeit mitgestalten kann. Und Wertschätzung bedeutet nicht zuletzt, Erfolg zu erleben, der auf eigenen Ideen, Können und Handlungen basiert, sondern auch die gebührende Anerkennung hierfür zu erfahren. Abb. 1 fasst diesen Ansatz zusammen.

Quelle: In Anlehnung an Döring-Katerkamp/Rohrmeier, Wertschätzungs-Index Deutschland, 2016, S. 6 ff.. Abrufbar unter den aktuellen Veröffentlichungen des iaw: http://www.iaw-koeln.de/Lei...

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