Jeder einzelne Mitarbeiter muss die Möglichkeit haben, unabhängig vom Alter, den Fähigkeiten oder gesundheitlichen Einschränkungen seiner Arbeit gleich gut nachgehen zu können. Die Steuerkanzlei kann in den Bereichen der Integration und der Inklusion zusätzliche Beiträge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Im Kern geht es dabei um Neueinstellungen von Beschäftigten oder von geringfügig Beschäftigten. Die Handlungsmöglichkeiten liegen in der Integration von Menschen, die nicht im Zentrum der Gesellschaft stehen (wie Menschen mit Wurzeln außerhalb von Deutschland oder Langzeitarbeitslosen), in der Inklusion von Menschen in besonderer Lage (wie Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Alleinerziehende) und im Angebot von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für junge Menschen. Alternativ oder darüber hinaus bieten sich die finanzielle Unterstützung (über Spenden oder Sponsoringvereinbarungen) von zivilgesellschaftlichen Akteuren an, die sich mit Integration und Inklusion befassen.

In diesem Sinne agiert die Steuerkanzlei wie ein Unternehmen der Sozialwirtschaft. Sie erbringt Dienstleistungen für Menschen mit besonderem Bedarf.

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