Die Vermietung eines in einer Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs führt zu Einnahmen aus VuV, es sei denn, der Unternehmer erbringt weitere Leistungen (BFH BStBl II 2000, 467; BFH/NV 2001, 14; 2002, 1559; FG Mchn v 19.06.2007, 13 K 2602/03).

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