Kalkulatorische Zinsen umfassen die Kosten für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals (Kosten der Kapitalbindung).werden unabhängig von den effektiven Zinsaufwendungen und Zinserträgen der Finanzbuchhaltung vom betriebsnotwendigen Kapital errechnet. Entgegen der Finanzbuchhaltung, die Zinsaufwendungen nur für in Rechnung gestellte Zinsen des Fremdkapitals erfaßt, werden in der Kostenrechnung kalkulatorische Zinsen auf das gesamte gebundene Kapital gerechnet. Auch die Kapitalbindung des Eigenkapitals wird in den kalkulatorischen Zinsen erfaßt. Ausschlaggebend für diese Vorgehensweise ist die Überlegung, dass gebundenes Kapital alternativen Anlagemöglichkeiten entzogen ist (Opportunitätskostengedanke).

Für die Ermittlung der Kosten der Kapitalbindung ist als Ausgangspunkt die Aktivseite der Bilanz heranzuziehen. In folgenden Schritten ist vorzugehen:

Schritt 1: Ausklammerung der nicht betriebsnotwendigen Vermögensteile, z. B. nicht genutzte Gebäude, spekulativ gehaltene Wertpapiere, die nicht unternehmenspolitische Beteiligungen darstellen.

Schritt 2: Ansatz des Umlaufvermögens mit durchschnittlich in einer Periode gebundenen Werten, z. B. (Anfangsbestand + Endbestand) / 2.

Schritt 3: Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, z. B. Grundstücke, werden mit Wiederbeschaffungswerten bewertet.

Schritt 4: Für das abnutzbare Anlagevermögen gibt es zwei Berechnungsmethoden für die Kapitalbindung:

  1. Durchschnittswertverzinsung und
  2. Restwertverzinsung.

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