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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Existenzminimum

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Tz. 1

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Der Staat muss die Besteuerung des Einkommens wegen des Gebots der Steuergerechtigkeit (Art 3 Abs 1 GG) an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Stpfl ausrichten (BVerfG, BStBl 1977 II, 135; 1982 II, 717; 1984 II, 357, 359; 1985 II, 22; 1987 II, 240). Er muss deshalb dem Stpfl grundsätzlich sein > Einkommen steuerfrei belassen, soweit es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (subjektives > Nettoprinzip Rz 4). Dabei gilt nicht zwingend der sog Halbteilungsgrundsatz (BVerfG 115, 97 = DB 2006, 756).

Aus Art 1 Abs 1 GG iVm dem Sozialstaatsgrundsatz des Art 20 Abs 1 GG und aus Art 6 Abs 1 GG folgt, dass bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder unabhängig davon steuerfrei bleiben muss, wie die Besteuerung im Einzelnen ausgestaltet ist und welche Familienmitglieder dabei als Stpfl herangezogen werden (BVerfG 82, 60 = BStBl 1990 II, 653; BVerfG 82, 198 = BStBl 1990 II, 664). Die Regelungen des EStG zu > Ehegatten und Ehen sind auch auf eingetragene > Lebenspartner anzuwenden (§ 2 Abs 8 EStG); seit dem 01.10.2017 steht aber ohnehin auch die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren offen (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017, BGBl 2017 I, 2787).

 

Tz. 2

Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Nach hM repräsentiert der > Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG) das steuerfrei zu belassende Existenzminimum ieS (BFH 161, 109 = BStBl 1990 II, 969 mwN). Der Grundfreibetrag ist in den Einkommensteuertarif eingearbeitet und bewirkt als sog Nullzone (> Lohnsteuertarif Rz 5) die steuerliche Nichtbelastung des Einkommens in einer der wirtschaftlichen Entwicklung folgenden Höhe (> Rz 4).

 

Tz. 3

Stand: EL 130 – ET: 05/20...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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