Skurrile Geschichten aus den Gerichten
Wenn man im Straßenverkehr unterwegs ist, gestaltet sich ein Gang zur Toilette häufig schwierig. Dies ist erst recht der Fall, wenn der Autofahrer unter Durchfall leidet und die ganze Angelegenheit plötzlich sehr dringend wird.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat dazu am 19.12.1996 (1 Ss 291/96) entschieden: Auch wer unter Durchfall leidet, muss sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Bevor die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, muss der Betroffene zumindest prüfen, ob er nicht am Seitenstreifen anhalten könnte.
Verstößt ein Gerichtstermin am 11.11. um 11.11 Uhr gegen die Menschenwürde?
Eine Frau allein erziehende Mutter fühlte sich nicht richtig ernst genommen, als sie vom Familienrichter eine Einladung für den 11.11. um 11.11 Uhr erhielt. In der auf dieses "närrische" Datum terminierten mündlichen Verhandlung sollten Unterhaltssachen geregelt werden. Die Frau lehnte den Richter für voreingenommen und lehnte ihn wegen Befangenheit ab.
Das Oberlandesgericht München hatte jedoch keinen Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters. Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass sich der Richter lediglich einen Scherz erlaubt hätte. Auch in Familiensachen sollte nicht zu überempfindlich reagiert und etwas Humor oder aber Gelassenheit gezeigt werden.
Mietminderung wegen Toilettengeräuschen?
Ein Mieter konnte im Wohnzimmer seiner Wohnung deutlich die Urinstrahlgeräusche aus der Nachbarwohnung laut und deutlich hören. Er fühlte sich dadurch gestört und wollte eine Mietkürzung erreichen. Ein Sachverständiger wurde zum Lauschen herbemüht. Er bestätigte den Mieter. Es wären zwar nicht alle Geräusche aus dem Badzimmer deutlich erkennbar, die Uringeräusche eines "Stehpinklers" jedoch deutlich vernehmbar. Das Landgericht Berlin hielt die Geräusche insbesondere in einem Wohn - und Essbereich für so unangenehm, dass einer Mietminderung von 10 % zugestimmt wurde (67 S 335/08).
Entschädigung vom Bierbrauer?
Ein Mann hatte über 17 Jahren Bier einer bestimmten Brauerei getrunken und war alkoholkrank geworden. Er hatte dadurch Frau, Arbeit und Führerschein verloren, worauf er vor Gericht Schadensersatz vom Bierhersteller forderte. Auf den Flaschen hätte drauf hingewiesen werden müssen, dass durch Konsum von "Bier" Folgeschäden entstehen könnten. Ein Warnhinweis hätte ihn vom Trinken abgehalten.
Das Oberlandesgericht Hamm lehnte den Schadensersatzanspruch der Mannes am 14.2.2001 ab (9 W 23/00). Die Risiken und Wirkungen von Alkoholgenuss seien allgemein bekannt. Der Nutzer des Produktes "Bier" verfügt aufgrund seines Grundwissens über alle "sicherheitsrelevanten" Informationen. Eine Produkthaftung käme nicht in Frage, da das Eigenverschulden des Mannes deutlich überwiege.
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