Salafist wegen Hartz-IV-Betrug verurteilt
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Köln verurteilte am 11.2.2016 (612 Ls 73/14) den Angeklagten Ibrahim Abou-Nagie wegen gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat. Die Strafvollstreckung wurde für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte nicht vorbestraft war. Zudem lagen die Taten bereits einige Jahre zurück.
Sozialleistungen durch unvollständige Angaben bezogen
Laut dem Urteil des Gerichts ist es erwiesen, dass der Angeklagte im Zeitraum von Februar 2010 bis Mai 2012 unberechtigt Sozialleistungen in Höhe von
ca. 53.000 Euro für sich und seine Familie bezogen hat. Der Angeklagte soll wiederholt unvollständige Angaben gegenüber der Agentur für Arbeit gemacht haben. Demnach erteilte er die Auskunft, dass er und seine Familie über nur ein Konto verfüge – was nach Beweisaufnahme bei Gericht nicht den Tatsachen entsprach. Das Amtsgericht Köln stellte fest, dass er über ein weiteres Konto verfügte. Zudem nutzte der Angeklagte das Konto eines Mitangeklagten, um privaten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dieses Konto soll laut Medienberichten als Spendenkonto genutzt worden sein. Bei Experten gilt der Angeklagte Ibrahim Abou-Nagie als Hassprediger, der deutschlandweit Koran-Verteilaktionen organisierte. Diese wurden durch Spenden finanziert.
Hartz-IV-Betrug führt zur Verurteilung
Diese umfangreichen finanziellen Mittel wurden jedoch gegenüber der Agentur für Arbeit verschwiegen, um die Sozialleistungen zu erhalten. Deshalb wurde der Angeklagte nun verurteilt. Der Mitangeklagte wurde freigesprochen, da nicht bewiesen wurde, dass er von dem Betrug Kenntnis hatte.
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