Landespflegegeld Bayern

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 oder höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, erhalten auf Antrag ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro jährlich. Das Bundessozialministerium prüft, ob dieses Pflegegeld auf die Grundsicherung anzurechnen ist.

Nach dem Streit über das bayerische Familiengeld nimmt das Bundessozialministerium nun auch das Landespflegegeld genauer unter die Lupe. «Die Anrechnung des bayerischen Pflegegeldes auf die Grundsicherung wird derzeit geprüft», sagte ein Sprecher des Ministeriums am 6.9.2018 in Berlin. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Bayrisches Landespflegegeld: Anrechnung auf Grundsicherung?

Es geht um die Frage, ob die 1.000 Euro jährlich auf Sozialleistungen angerechnet werden. Schon beim Familiengeld ist das Bundessozialministerium der Ansicht, dass die Zahlungen mit der Grundsicherung verrechnet werden müssen - in diesem Fall also etwa die Hartz-IV-Leistung um 250 Euro gekürzt werden muss. Der Bund hält das für nötig, damit deutschlandweit gleiches Recht gilt. Die bayerische Staatsregierung argumentiert, Ausnahmeregelungen im Sozialrecht machten die Anrechnung unnötig.

Zahl der Antragsteller mit Hartz IV dürfte sich in Grenzen halten

Beim Landespflegegeld wären Empfänger von sogenannter Grundsicherung im Alter betroffen sowie ebenfalls Empfänger von «Grundsicherung für Arbeitssuchende» (Hartz IV). Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger unter den Antragstellern dürfte sich allerdings in Grenzen halten, weil sie in der Regel zu jung sind, um pflegebedürftig zu sein.

Landespflegegeld ab Pflegegrad 2

Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium soll das Landespflegegeld allen Pflegebedürftigen ab dem zweiten Pflegegrad zugesprochen werden - also auch Menschen, die von Grundsicherung leben. Bisher hätten 230.000 Menschen das Landespflegegeld beantragt. Wie viele davon Sozialleistungen beziehen, sei nicht bekannt. Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) betonte, das Landespflegegeld solle vor allem nicht auf Leistungen der Grundsicherung im Alter sowie Hilfe zur Pflege angerechnet werden.

dpa
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