Internet-Datenerhebung: BA plant Überwachung bei Hartz IV-Bezug

ocBei Bezug von Hartz IV sind nur geringe Nebeneinkünfte erlaubt. Trotzdem versuchen Hartz IV-Bezieher, den niedrigen Hartz IV-Satz aufzubessern - häufig mit Internet-Geschäften. Die Bundesagentur für Arbeit will dem nachspüren. Allerdings fehlt noch die rechtliche Grundlage.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will Hartz-IV-Empfängern stärker kontrollieren. Insbesondere sollen mögliche Internet-Nebeneinkünfte ins Visier genommen werden. Die Informationen stammen aus einem Bericht einer Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern zur Rechtsvereinfachung beim Arbeitslosengeld II. Demnach hätte die BA hierzu die "Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet" vorgeschlagen.

Erhebung von Internet-Daten von Hartz IV-Empfängern

Die neue Rechtgrundlage solle es möglich machen, dass "Einkünften aus E-Commerce aufgedeckt werden können". Zum Online-Handel, der näher unter die Lupe genommen werden soll, zählen Internet-Geschäfte oder Auktionen z. B. bei der Internet-Verkaufsplattform ebay.

Datenabgleich mit anderen Behörden

Zudem möchte die BA zudem den Datenabgleich mit anderen Behörden ausweiten. Nach einem Vorschlag der BA sollen künftig auch die Daten von Hartz IV-Beziehern über deren Vermögensanlagen bei Versicherungen übermittelt werden. Ferner sollen die Jobcenter auch die Daten der Grundbuchämter erhalten. Neben Daten des Hartz-Empfängers selbst soll es der BA auch erlaubt sein, Daten der "Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft" bei anderen Stellen wie z. B. dem Sozialamt abzurufen.

dpa
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