Verschwendung: 83-Jährige verliert Anspruch auf Grundsicherung im Alter
Die Rentnerin hatte nach der Trennung von ihrem Ehemann auf Unterhalt verzichtet und von ihren Ersparnissen gelebt. Anfang 2006 waren das noch mehr als 100 000 Euro - im August 2009 hatte sie jedoch alles ausgegeben.
Bei Anspruch auf Grundsicherung im Alter bescheiden leben
Das Gericht bestätigte nun die Entscheidung des zuständigen Sozialamts, ihren Antrag auf Grundsicherung abzulehnen. Die Begründung: Die Klägerin hätte ihren Lebensstandard den schwindenden Reserven anpassen müssen.
Hilfe zum Lebensunterhalt muss zurückgezahlt werden
Das Urteil ist rechtskräftig. Mit leeren Händen steht die Seniorin aber nicht da: Sie bekommt vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt. Den Angaben zufolge fällt die Summe sogar ebenso hoch aus wie die Grundsicherung - muss aber zurückgezahlt werden. Diese Verpflichtung geht nach dem Tod der Frau auf die Erben über.
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