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SG Karlsruhe Urteil vom 27.10.2009 - S 11 EG 2280/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Reduzierung der Höhe des Elterngeldes bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit. gleichzeitiger Bezug von Elterngeld durch die Berechtigten. doppelter Anspruchsverbrauch. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Es stellt keinen Verstoß gegen Art. 3 GG bzw. Art. 6 GG dar, wenn Eltern, die zeitgleich Elterngeld in Anspruch nehmen und ihre Erwerbstätigkeit gleichzeitig um jeweils die Hälfte reduzieren, im Vergleich zu Eltern gleicher Einkommensgruppen, die nacheinander Elterngeld unter abwechselnder vollständiger Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit beziehen, durch die Anrechnung von Einkommen während der Bezugsmonate insgesamt weniger Elterngeld im Bezugszeitraum erhalten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.12.2011; Aktenzeichen B 10 EG 2/11 R)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Dauer des Anspruchs der Klägerin auf Gewährung von Elterngeld auf der Grundlage des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) streitig.

Die 1968 geborene Klägerin und ihr 1964 geborener Ehemann sind Eltern des am 00.00.2007 geborenen Kindes M. Bis zur Geburt des M waren beide Elternteile voll berufstätig, reduzierten danach aber den Umfang ihrer beruflichen Tätigkeiten um jeweils die Hälfte.

Die Klägerin und ihr Ehemann stellten zunächst am 07.05.2007 einen Antrag auf Bewilligung von Elterngeld, wobei beide Elternteile Elterngeld für den dritten bis 14. Lebensmonat ihres Kindes beantragten.

Mit an die Klägerin gerichtetem Schreiben vom 27.06.2007 teilte die Beklagte dieser mit, die Angaben und bisher vorliegenden Unterlagen seien für eine Entscheidung über den Anspruch auf Elterngeld noch nicht ausreichend. U. a. bat sie die Klägerin, die Angaben hinsichtlich der Bezugsmonate...

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