Art. 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 1a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 1b Änderung der Zivilprozeßordnung
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 2a Gesetz über die Vergütung von Berufsvormündern (Berufsvormündervergütungsgesetz - BVormVG)
[Hier nicht aufgenommen.]
Art. 3 Änderung sonstigen Bundesrechts
§ 1 Änderung der Kostenordnung
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
§ 2 Änderung der Justizbeitreibungsordnung
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
§ 3 Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
§ 4 Änderung des Betreuungsbehördengesetzes
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
§ 5 Änderung des Familienrechtsänderungsgesetzes
[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]
Art. 4 (weggefallen)
Art. 5 Inkrafttreten
(1) Artikel 1a1b, 2a § 2 und Artikel 3 § 5 treten am 1. Juli 1998 in Kraft.
(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.
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