Art. 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]

Art. 1a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]

Art. 1b Änderung der Zivilprozeßordnung

[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]

Art. 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]

Art. 2a Gesetz über die Vergütung von Berufsvormündern (Berufsvormündervergütungsgesetz - BVormVG)

[Hier nicht aufgenommen.]

Art. 3 Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 1 Änderung der Kostenordnung

[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]

§ 2 Änderung der Justizbeitreibungsordnung

[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]

§ 3 Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte

[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]

§ 4 Änderung des Betreuungsbehördengesetzes

[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]

§ 5 Änderung des Familienrechtsänderungsgesetzes

[Die Änderungen wurden eingearbeitet.]

Art. 4 (weggefallen)

Art. 5 Inkrafttreten

 

(1) Artikel 1a1b, 2a § 2 und Artikel 3 § 5 treten am 1. Juli 1998 in Kraft.

 

(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.

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