Zusammenfassung

 
Begriff

Die Arbeitslosenversicherung ist das Sozialleistungssystem zum Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Als Teil des umfassenden Systems der Arbeitsförderung ist die Arbeitslosenversicherung im SGB III geregelt und in arbeitsmarktpolitische Ziele und Aufgabenstellungen eingebunden.

1 Versicherungsformen

Das System der Arbeitslosenversicherung besteht aus einerseits dem Versicherungsrecht, das – mit Besonderheiten – für Beschäftigte weitgehend den Regelungen zur Versicherungspflicht und -freiheit der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung folgt.

Ferner ist die freiwillige Weiterversicherung[1] für Selbstständige (Existenzgründer) und für Beschäftigte außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz in der Arbeitslosenversicherung möglich.[2]

2 Leistungen

Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das

Das Bürgergeld ist keine Leistung der Arbeitslosenversicherung, sondern die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld ist keine Entgeltersatzleistung, sondern – wie die Sozialhilfe – als bedarfsorientierte Leistung ausgestaltet und im SGB II geregelt.

3 Mitgliedergruppen

Die Arbeitslosenversicherung bzw. Arbeitsförderung hat als größte Mitgliedergruppen die Beschäftigten und die Arbeitgeber. Dabei sind die Arbeitgeber selbst Bezieher von Leistungen.[1] Arbeitgeber sind also nicht nur Beitragszuzahler. Darin unterscheidet sich die Arbeitslosenversicherung von den anderen Zweigen der Sozialversicherung.

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