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zfs 11/2016, Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; MPU; Trunkenheit im Verkehr, Bestimmtheit; Auslegung des Bescheids

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FeV § 3 Abs. 1 und 2 § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c § 11 Abs. 8; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1

Leitsatz

Auch für das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge kommt eine MPU in Betracht. Nach § 3 Abs. 1 S. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet dafür erweist. Gemäß der Verordnungsbegründung zu § 3 FeV gilt diese Vorschrift für Personen, die kein fahrerlaubnispflichtiges Kfz führen, sondern in anderer Weise am Straßenverkehr teilnehmen (z.B. für Fahrrad- und Mofafahrer und Lenker von Fuhrwerken). Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die §§ 11 bis 14 FeV entsprechend Anwendung (§ 3 Abs. 2 FeV). Nach § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c FeV ist zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn der Betreffende ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr führt. Darunter fällt auch die Fahrt mit einem Fahrrad. § 11 Abs. 8 FeV gilt auch hier. Bei Nichtbefolgen der MPU-Anordnung kann das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt werden.

(Leitsatz der Schriftleitung)

BayVGH, Beschl. v. 9.8.2016 – 11 ZB 16.880

Sachverhalt

Der Kl. wendet sich gegen die Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen.

Die zuständige Behörde in M., Tschechische Republik, erteilte dem Antragsteller am 9.9.2008 eine Fahrerlaubnis der Klasse B und stellte ihm einen Führerschein aus. Das Landratsamt F (im Folgenden: Fahrerlaubnisbehörde) hatte bis Januar 2015 keine Kenntnis von der Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Mit Strafbefehl v. 7.8.2014 verhängte das AG Fre...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt;. Fahrerlaubnisentziehung, maßgeblicher Zeitpunkt. maßgeblicher Zeitpunkt bei Fahrerlaubnisentziehung. Zeitpunkt, maßgeblicher bei Entziehung der Fahrerlaubnis;. ...

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