Bereits vor 90 Jahren, im September 1928, hat der damalige Deutsche Anwaltverein einen Ausschuss und eine Gruppe für Verkehrsrecht gegründet, das Verkehrsrecht hat damals schon ein großes Interesse bei der Anwaltschaft ausgelöst. Es hat dann jedoch noch einmal fast 51 Jahre gedauert, bis am 15.8.1979 in Meran die nunmehrige ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein "von unten", d.h. auf Initiative von praktizierenden Verkehrsanwälten, gegründet worden ist.

Vorrangiges Satzungsziel war es, insbesondere durch die Intensivierung der Fortbildung für Rechtsanwälte dem Ungleichgewicht, das in der juristischen Bearbeitung von Verkehrsunfällen damals wie heute stark ausgeprägt ist, entgegenzuwirken. Interessantes Detail am Rande: Um nach der Gründung Mitglieder zu generieren, beschloss man, alle Teilnehmer der Lehrgänge und Seminare im Verkehrsrecht der vergangenen zehn Jahre anzuschreiben. Das Leben war ohne Datenschutz doch deutlich einfacher.

Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht jährt sich also zum 40. Mal. Dies soll gefeiert werden! Der 8. Deutsche Verkehrsanwaltstag wird daher vom 29. bis 30. März in Weimar stattfinden, die Veranstaltungen selbst in der Weimarhalle und im exzellenten Ambiente des Hotel Elephant. Dort haben wir bereits vor zehn Jahren das 30-jährige Bestehen der Arbeitsgemeinschaft gefeiert. Dies wollen wir nunmehr wiederholen.

In der Festschrift zum 20-jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft, herausgegeben vom unvergessenen Georg Greißinger, lässt sich neben vielen anderen interessanten historischen Fakten auch nachlesen, dass nicht nur die Fortbildung als solche, sondern auch die Pflege der Freundschaft zwischen den Verkehrsrechtsanwälten und Personen, die dem Verkehrsrecht zugetan sind, ein wesentliches Merkmal der Arbeitsgemeinschaft und ihrer Veranstaltungen waren. Sie sind es auch heute noch.

Insofern ist es uns gelungen, verdiente Personen des Verkehrsrechts, insbesondere in Form mehrerer Spiegelpreisträger als auch sonstiger Freunde der Arbeitsgemeinschaft zu gewinnen, um mit hochwertigen Vorträgen dem Verkehrsanwaltstag einen besonderen Rahmen zu geben. Für das Grußwort konnten wir Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm gewinnen. Für den BGH wird Thomas Offenloch zur Rechtsprechung des VI. Zivilsenats im Verkehrsrecht referieren, Martin Lehmann vom IV. Zivilsenat erläutert uns die Zurechnung im Versicherungsrecht in Form der Rechtsfigur des Repräsentanten.

Die ehemalige Vorsitzende des VI. Zivilsenats, Dr. Gerda Müller, wird sich mit dem Personenschaden im Wandel von Rechtsprechung und Gesetzgebung befassen. Dr. Ulrich Löhle wird als Sachverständiger Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren aufzeigen. Silvia Schattenkirchner vom ADAC wird aktuelle Brennpunkte des Reiserechts beleuchten. Herbert Lang von der Allianz Versicherung wird sich mit der Reform des Schadensersatzrechtes befassen und der Vorstand der DEVK, Rüdiger Burg, wird sich mit der Schadensregulierung Gestern, Heute und Morgen beschäftigen. Professor Dr. Christian Huber erläutert uns Rechtsprobleme zu den Stundensätzen im Personenschaden und Professor Dr. Roland Rixecker wird sich mit versicherungsrechtlichen Fragen beschäftigen.

Der geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft freut sich, Sie in Weimar zur Festveranstaltung begrüßen zu können! Es erwartet Sie eine außergewöhnliche Veranstaltung, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Autor: Nicolas Eilers

RA Nicolas Eilers, FA für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht, Groß-Gerau

zfs 2/2019, S. 61

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