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ZErb 07/2024, Der ZErberus atmet auf: Landgericht bestätigt die Existenz Bielefelds!

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Lange waberte das Gerücht durch Deutschland, dass die Stadt Bielefeld in Wirklichkeit nicht existiert. Nun können alle Skeptiker aufatmen. Bielefeld existiert.[1] Im Jahre 1994 hatte seinerzeit Achim Held mit dem Spruch: "Bielefeld gibt es doch gar nicht!" die sog. Bielefeld-Verschwörung kreiert. Fortan war es ein geläufiger Spruch, dass Bielefeld gar nicht existent sei. Wie nervig dieser Ausspruch für Bielefelder Kollegen gewesen sein muss, mag man sich nicht ausmalen wollen.

Im Jahre 2019 hatte nun die Marketing-Abteilung der Stadt Bielefeld eine Million EUR Preisgeld ausgelobt, dabei galt es die Aufgabe zu bewältigen: Wer beweist, dass es Bielefeld wirklich nicht gibt, sollte gewinnen. Nun (vier Jahre später) musste tatsächlich das LG Bielefeld[2] im Namen des Volkes urteilen: Es war doch nur ein Scherz. Oder auf Juristen-Deutsch: "Es handelte sich nach dem objektiven Empfängerhorizont aller zur Auslobung veröffentlichten Texte, wie auch der Teilnahmebedingungen, um eine scherzhafte Marketingaktion."

Der Kläger behauptete jedoch für sich, dass er bewiesen haben wollte, dass es Bielefeld nicht gibt. Die Beklagte Stadtmarketing hatte die Belohnung anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der sog. Bielefeld-Verschwörung 2019 ausgelobt. Unter dem Motto "#Bielefeldmillion – Das Ende einer Verschwörung" wurde dazu aufgerufen, zu beweisen, dass die ostwestfälische Metropole mit rund 340.000 Einwohnern nicht existiert. Zwei Wochen lang konnten Teilnehmer ihre "Beweise" einreichen, die Teilnahmebedingungen standen dabei abrufbar im Internet. Der Kläger schickte im August 2019 einen Beweis für die Nichtexistenz der Stadt ein und begründete ihn mit einem sog. Axiom, einer theoretisch abstrakten grundlegenden Aussage, die ohne Beweis gültig ist.

Mit diesem Begehren scheiterte nun der K...

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