Die zentrale Frage, die sich stellt, wenn man den Titel dieses Werks liest, zielt auf den doch eher unbekannten Begriff „Datenrecht” ab. Was es damit auf sich hat, wird bereits im Rahmen des Vorworts („Datenrecht – Ein Definitionsversuch”) erläutert. Daten sind unkörperlich und unterliegen damit unterschiedlichen Problemen tatsächlicher wie rechtlicher Natur. Die Autoren sehen das Datenrecht als Querschnittsmaterie an, wobei die Daten als einendes Element angesehen werden können. Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis zeigt auf, welche Rechtsgebiete als Teil des Datenrechts in diesem Werk behandelt werden. Nach einer kurzen rechtspolitischen Einordnung findet sich zunächst – schon erwartungsgemäß – das Datenschutzrecht. Es folgen Kapitel zu Vermögensrechten an Daten, vertragsrechtlichen Aspekten, Haftungsfragen sowie zum Problemkreis von Datenbeständen in der Zwangsvollstreckung bzw. der Insolvenz. Darüber hinaus aber auch Themen wie z.B. Privacy Paradox, Kryptowährungen oder digitale Geschäftsmodelle eingehend unter die Lupe genommen. Insgesamt ist der Ansatz dieses Werks, personenbezogene und andere Arten von Daten in den Fokus zu stellen und die einschlägigen Rechtsprobleme zu erörtern, innovativ und äußerst spannend. Denn im Zeitalter der Digitalisierung, in dem das Internet der Dinge, Künstliche Intelligenz (KI), dezentrale Netzwerke sowie Blockchain- und ähnliche Technologien immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist die Frage „Wem gehören welche Daten?” ganz entscheidend. Das Werk hält nicht nur juristische Einordnungen der verschiedenen Problemstellungen bereit, sondern erläutert sozusagen „nebenbei” auch noch auf verständliche Art und Weise diverse Technologien, etwa einzelne Formen des Onlinemarketings, Verschlüsselungsmethoden oder auch Kryptowährungen. Dabei ist es durchaus von Vorteil, dass über 30 spezialisierte Autoren an diesem Werk mitgearbeitet haben. Denn die Frage der Haftung bei Schäden durch selbst-fahrende Autos erfordert ein (technisches und juristisches) Fachwissen auf einem anderen Sektor als die Frage nach dem Phänomen, dass die Verbreitung von Daten durch die Nutzung von Onlineshops oder auch von sozialen Medien dem zugleich gestiegenen, subjektiven Verlangen nach mehr Datenschutz scheinbar unerklärlich gegenübersteht. Checklisten oder Musterformulierungen finden sich keine in diesem Werk, allerdings lockern einige Praxishinweise und Abbildungen die Ausführungen auf den über 1.000 Seiten auf. Im Vordergrund steht die eingehende und möglichst umfassende Darstellung einschlägiger Rechtsgebiete bzw. -probleme. Wer als Rechtsanwalt in einem oder gar mehreren der hier behandelten Bereichen tätig ist und auch für die Fragen der Zukunft gerüstet sein will, kommt an diesem Werk sicherlich nicht vorbei.

RA Michael Rohrlich, Würselen

ZAP F., S. 381–392

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