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ZAP 4/2020, Anwaltsmagazin / 4 Clankriminalität in Deutschland

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Zu den Verbindungen zwischen sog. Clans und der organisierten Kriminalität (OK) hat sich kürzlich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag geäußert. Danach geht aus dem vom Bundeskriminalamt erstellten "Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2018" hervor, dass in Bund und Ländern 45 OK-Verfahren erfasst wurden, die der sog. Clankriminalität insgesamt zugeordnet werden konnten. Dies entspreche einem Anteil von 8,4 % aller im Berichtsjahr erfassten OK-Verfahren.

Was die Herkunft der Clan-Gruppen angeht, führt die Bundesregierung aus, dass die OK-Verfahren sich gegen 24 OK-Gruppierungen arabischstämmiger Herkunft, acht OK-Gruppierungen mit Herkunft aus Westbalkan-Staaten, drei OK-Gruppierungen türkisch-stämmiger Herkunft, eine OK-Gruppierung mit Herkunft aus den Maghreb-Staaten und neun OK-Gruppierungen anderer Herkunft richteten. Gemäß dem Bundeslagebild dominierten in den insgesamt 45 der Clankriminalität zugeordneten OK-Verfahren den Angaben zufolge "Personen mit libanesischer Staatsangehörigkeit in elf OK-Verfahren, gefolgt von deutschen (acht OK-Verfahren) und türkischen Staatsangehörigen (vier OK-Verfahren)". Des Weiteren seien drei OK-Verfahren von Personen albanischer und serbischer sowie zwei OK-Verfahren von Tatverdächtigen mazedonischer Staatsangehörigkeit dominiert worden, die überwiegend der sog. Clankriminalität im Zusammenhang mit den Westbalkan-Staaten zugeordnet werden können.

Wie aus den Ausführungen der Bundesregierung weiter hervorgeht, wurden in den 45 OK-Verfahren 654 Tatverdächtige erfasst, davon u.a. 152 libanesische, 148 deutsche, 54 syrische und 52 türkische Staatsangehörige.

[Quelle: Bundestag]

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