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ZAP 3/2023, Anwaltsmagazin / 8 Sonderdezernate für Straftaten gegen Amtsträger in Hessen

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Das Land Hessen will bei sämtlichen neun Staatsanwaltschaften und bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt a.M. Sonderdezernate zur Verfolgung von Straftaten gegen Amtsträger einrichten. Dies teilte das hessische Justizministerium im Januar mit. „Wer sich für den Staat und die Gesellschaft einsetzt, verdient besonderen Schutz, insbesondere auch durch eine konsequente Strafverfolgung”, begründete Landesjustizminister Roman Poseck das Vorhaben.

Den Ausbau der Schwerpunktsetzung bei der Strafverfolgung halte er für sinnvoll, erläuterte Poseck. So würden ein hohes Maß an Spezialisierung sowie eine einheitliche und konsequente Bearbeitung gewährleistet. Schon bislang seien in einzelnen Staatsanwaltschaften in Hessen Sonderdezernate eingerichtet worden, so beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft in Darmstadt und der Zweigstelle in Offenbach sowie bei der Staatsanwaltschaft Hanau und seit Kurzem bei der Amtsanwaltschaft in Frankfurt a.M. Diese Struktur soll nun auf ganz Hessen übertragen werden.

Landesweit ist nach Angaben des Justizministeriums ein Anstieg der Verfahren wegen Straftaten gem. §§ 113-115 StGB feststellbar. Diese Vorschriften würden einen gewichtigen Teil der Straftaten gegen Amtsträger:innen, nämlich Verfahren wegen Widerstands gegen bzw. tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte oder Personen, die diesen gleichgestellt sind, z.B. Einsatzkräfte der Rettungsdienste oder der Feuerwehr.

Wie das Ministerium weiter mitteilte, sind im Jahr 2020 bei den hessischen Staatsanwaltschaften 2.084 Ermittlungsverfahren wegen dieser Taten eingeleitet worden. 2022 habe die Zahl bei 2.233 gelegen. Das entspreche einem Anstieg um gut 7 % in zwei Jahren. Auch die Zahl der Anklagen wegen Straftaten gem. §§ 113–115 StGB habe zugenommen: von 593 in 2020 auf 695 in 2022. Die Zunahme liege be...

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