Mit 15 Kapiteln auf knapp 700 Seiten bekommt man beim Erwerb des "Rechtshandbuchs Artificial Intelligence und Machine Learning" schon einiges für sein Geld. Das bezieht sich nicht nur auf den reinen Umfang, sondern auch auf die gut strukturierten und nachvollziehbar dargestellten Inhalte. Das Spektrum reicht hier von einer Einführung mit der Geschichte der Künstlichen Intelligenz (KI) sowie Definitionsversuchen in diesem Bereich über die diversen technischen Grundlagen, dem Haftungs-, Vertrags-, Immaterialgüter-, Datenschutz-, Verbraucherschutz-, Arbeits- und Strafrecht bis hin zu Fragen der Aufsicht, Regulierung und Streitbeilegung. Auch das Thema Legal-Tech, also automatisierte Rechtsdienstleistungen, kommt nicht zu kurz. Fragt man Technologieexperten, werden Machine Learning, KI oder Robotik in den kommenden Jahren prägend und bald schon nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken sein. In diesem Werk werden die einschlägigen juristischen Hintergründe ebenso ausführlich beleuchtet wie die technischen Aspekte. Denn ohne ein technisches Verständnis der Grundlagen hat man keine Chance, die rechtliche Seite zu verstehen. Dabei hilft hier die übersichtliche Darstellung der praxisrelevanten Rechtsfragen. Gibt es eine digitale Rechtspersönlichkeit? Und wenn ja, wie können mit ihr Verträge geschlossen werden? Wer haftet wann für welche KI-Fehler? Wie sieht es mit der Produkthaftung aus? Sind mittels KI erschaffene Werke schutzfähig i.S.d. Urheberrechts? Wie können KI-Systeme datenschutzrechtlich korrekt mit Daten "gefüttert" werden? In diesem Rechtshandbuch finden sich Antworten auf diese Fragen und noch so einiges mehr. Man darf hier keine Vorlagen oder Musterformulierungen erwarten, dafür jedoch jeweils ein Fazit sowie einen Ausblick am Ende der jeweiligen Abschnitte. Auch die eine oder andere Checkliste hat Einzug in das Werk gefunden. Zudem wird der Fließtext an manchen Stellen durch Schaubilder oder auch wertvolle Praxishinweise unterbrochen, was der Lesbarkeit insgesamt zugutekommt. Unter dem Strich stellt dieses Werk ein wichtiges Hilfsmittel für jeden Praktiker in diesem zukunftsträchtigen Bereich dar.

RA Michael Rohrlich, Würselen

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