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Schweden / III. Besteuerung des Verkaufs von privaten Wohnimmobilien

Dr. Ansgar Firsching
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Rz. 214

Eine besondere steuerrechtliche Problematik, die sich oftmals bei Nachlassabwicklungen realisiert (z.B. wenn das Wohnhaus des in Schweden lebenden Erblassers vom Erben/Testamentsnehmer verkauft wird), ist die Besteuerung des Verkaufs von privaten Wohnimmobilien. Hier ist in Schweden vom Grundsatz her im Verkaufsfalle der Unterschied zwischen dem erzielten Verkaufspreis und dem ursprünglichen Anschaffungspreis der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Bei der Ausrechnung der zu zahlenden Einkommensteuer sind bestimmte Positionen steuermindernd berücksichtigungsfähig (z.B. Maklerkosten, diverse unter den Jahren vorgenommene Verbesserungsaufwendungen).

 

Rz. 215

Hat derjenige, welcher eine private in Schweden oder in einem anderen Staat belegene Wohnimmobilie z.B. durch Erbschaft erhalten hat, seinen gewöhnlichen Aufenthalt (hemvist) in Schweden und verkauft dieser nun die besagte Immobilie, so hat er hierfür als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger in Schweden dies in seiner schwedischen Einkommensteuererklärung zu erklären (was für diesen übrigens auch für den Verkauf von außerhalb Schwedens belegenen privaten Wohnimmobilien gilt), was dann eine diesbezügliche Einkommensteuer auslöst.

 

Rz. 216

Hat derjenige, welcher eine private in Schweden belegene Wohnimmobilie z.B. durch Erbschaft erhalten hat, seinen gewöhnlichen Aufenthalt (hemvist) nicht in Schweden und verkauft dieser nun die besagte Immobilie, so hat er hierfür dann als in Schweden beschränkt Einkommensteuerpflichtiger in Schweden dies in seiner schwedischen Einkommensteuererklärung zu erklären und wird für diesen Verkauf diesbezüglich wie eine in Schweden lebende Person zur schwedischen Einkommensteuer herangezogen. Diese Fallkonstellation ist vor allem für in Deutschland (oder in anderen Staaten) wohnende ...

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