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Lexikon / 2. Schadensersatz

Roland Bornhofen, Prof. Dr. Udo Bühler
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a) Abgrenzung zur Vertragsstrafe

 

Rz. 712

Wie stets erfolgt die Abgrenzung von Vertragsstrafen- und Schadensersatzklauseln im Wege der Auslegung.[1421] Die Formulierungen "Schadensersatz", "entgangener Gewinn", "… entschädigung" und ähnliche sprechen für eine Pauschale. Gleiches dürfte wohl auch für eine hl-bezogene Pauschalierung gelten, etwa "… EUR/hl", gelten.[1422] Nennt die Klausel die Voraussetzungen des Anspruchs, so ist dies ein Indiz für eine Vertragsstrafe.[1423] Geht die Regelung von einem anderweitig geregelten Rechtsgrund aus, so spricht viel dafür, dass es sich um eine Schadenspauschalierung handelt.[1424] Einen anderen Weg beschreitet das OLG Nürnberg, indem es die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Vertragsstrafen und Schadensersatzpauschalierungen bei nicht eindeutiger Formulierung der Klausel dem Verwender anlastet und gemäß § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders von der Vertragsstrafe ausgeht.[1425]

[1421] Bühler, § 19 III 1 Rn 2.745 f. m.w.N.
[1422] OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2001 – 19 U 97/01, BeckRS 2001, 30212399; OLG Nürnberg, Urt. v. 6.5.2004 – 13 U 52/04; OLG Zweibrücken, Urt. v. 6.7.2009 – 7 U 180/08; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2009 – I-22 U 71/09.
[1423] OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2001 – 19 U 97/01, BeckRS 2001, 30212399.
[1424] OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2001 – 19 U 97/01, BeckRS 2001, 30212399; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2009 – I-22 U 71/09.
[1425] OLG Nürnberg, Urt. v. 6.5.2004 – 13 U 52/04.

b) AGB-Charakter

 

Rz. 713

Durchweg dürfte es sich bei der Ausgleichsregelung um eine AGB-Klausel i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB handeln.[1426]

[1426] OLG Karlsruhe, Urt. v. 4.3.1999 – 12 U 259/98, rkr. durch Nichtannahmebeschl. d. BGH v. 7.10.1999 – VIII ZR 125/99; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.5.2004 – 15 U 193/03 sowie 15 W 103/03 (Vertrag Brauerei-Getränkefachgroßhändler); OLG Köln BeckRS 2007; O...

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