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Keine Entschädigung für verlorenes Wohnrecht

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Kommentar

A hatte ihr Haus auf den Sohn übertragen und mit ihm im Gegenzug ein Wohnrecht gemeinsam mit ihrem Ehemann vereinbart. Aufgrund des Scheiterns der Ehe verließ A die Ehewohnung. Nach der Scheidung klagte A gegen ihren in der Wohnung verbliebenen früheren Ehemann auf Nutzungsentschädigung . Hiermit blieb sie in allen Instanzen erfolglos. Das Recht auf Wohnung stand beiden Ex-Ehepartnern gemeinsam zu. Solange die Frau ihr Recht auf Mitbenutzung ausgeübt hatte, hatte sie gegenüber ihrem Ex-Ehemann einen Duldungsanspruch. Durch Ihren Auszug verlor sie ihren Duldungsanspruch ebenso wie andere Rechte, die sich aus beiderseitigem Mitgebrauch ergaben.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 08.05.1996, XII ZR 254/94

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