Die Haushaltshilfe ist vor der Inanspruchnahme bei der Krankenkasse zu beantragen. In dringenden Fällen kann vom Antrag vor der Inanspruchnahme abgesehen werden. Dem Antrag ist – soweit erforderlich – eine ärztliche Bescheinigung mit dem Grund sowie die Dauer der Haushaltshilfe beizufügen.[1]

Die Bescheinigung kann bei Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Entbindung im Einzelfall auch von einer Hebamme ausgestellt werden. Sollte die Bescheinigung von der Hebamme nicht ausreichen, kann die Krankenkasse eine Bescheinigung vom Arzt anfordern.[2]

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