Kosten, die das unterhaltspflichtige Kind für die Besuchsfahrten zu seinem im Pflegeheim lebenden Elternteil aufwendet, sind nicht aus dem ihm verbleibenden Selbstbehalt zu bestreiten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.1.2011 – 7 UF 99/10, FamRZ 2011, 1657; die zugelassene Revision zum BGH wurde eingelegt, BGH – XII ZR 17/11).
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