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EuGH Urteil vom 20.06.2013 - C-7/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialpolitik. Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer. Rahmenvereinbarung über Elternurlaub. Streichung von Beamtenstellen aufgrund einer landesweiten wirtschaftlichen Rezession. Beurteilung einer Arbeitnehmerin, die Elternurlaub genommen hat, im Verhältnis zu Arbeitnehmern, die im aktiven Dienst verblieben sind. Entlassung im Anschluss an den Elternurlaub. Mittelbare Diskriminierung

 

Normenkette

Richtlinie 76/207/EWG; Richtlinie 96/34/EG

 

Beteiligte

Riežniece

Nadežda Riežniece

Lauku atbalsta dienests

Zemkopības ministrija

 

Tenor

Die Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen in der durch die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 geänderten Fassung – unter der Voraussetzung, dass eine sehr viel höhere Zahl von Frauen als von Männern Elternurlaub in Anspruch nimmt, was das nationale Gericht zu prüfen hat – und die am 14. Dezember 1995 geschlossene Rahmenvereinbarung über Elternurlaub im Anhang der Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung in der durch die Richtlinie 97/75/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen,

  • dass bei der Beurteilung von Arbeitnehmern im Rahmen der Streichung von Beamtenstellen aufgrund einer landesweiten wirtschaftlichen Rezession ein Arbeitnehmer, der Elternurlaub genommen hat, in seiner Abwesenheit auf der Grundlage von Grundsätzen und Beurteilungskriterien beurteilt wird, die ihn gegenüber Arbeitnehmern, die ke...

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