Leitsatz
Einrichtung eines Pflegeheims in einer Eigentumswohnung als wichtiger Grund für die Versagung einer vereinbarten Verwalterzustimmung
Normenkette
§ 15 WEG
Kommentar
Das LG ging zu Recht davon aus, dass der Verwalter seine Zustimmung (nach getroffener Vereinbarung) zum Betrieb eines Heims in einer Eigentumswohnung nicht hätte erteilen dürfen. Der Einrichtung eines Pflegeheims in einer Eigentumswohnung steht ein wichtiger Grund entgegen, da Beeinträchtigungen in einem für die übrigen Eigentümer erheblich störenden Maße bereits dann auftreten, wenn in einer Wohnung ein Heimbetrieb ausgeübt wird; ein solcher Betrieb ist sehr personalintensiv, sodass bereits die Pflege von vier Bewohnern in einer Wohnung weitaus mehr Publikumsverkehr und auch Lieferverkehr mit sich bringt als eine private Nutzung einer solchen Wohnung in üblicher Weise. Insoweit bedurfte es keiner weiteren Beweiserhebungen mehr, um Beeinträchtigungen, die mit einem Heimbetrieb offenkundig verbunden sind, festzustellen.
Link zur Entscheidung
OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2006, 16 Wx 122/06OLG Köln v. 4.7.2006, 16 Wx 122/06
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