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Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamer elterlicher Sorge

Barbara Rotter
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Leitsatz

Die seit Anfang 2004 rechtskräftig geschiedenen Eltern eines im Jahre 1999 geborenen Kindes stritten sich um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter und das Umgangsrecht des Vaters mit ihr.

 

Sachverhalt

Die Parteien hatten am 21.12.1998 geheiratet und wurden durch Urteil des FamG vom 25.2.2004 rechtskräftig geschieden. Aus ihrer Ehe ist eine am 10.8.1999 geborene Tochter hervorgegangen.

Nach rechtskräftiger Scheidung hatte der Ehemann beantragt, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsame Tochter allein zu übertragen. Sein Antrag wurde vom FamG zurückgewiesen, das gleichzeitig anordnete, dass an jedem zweiten Wochenende ein Umgang des Vaters mit seiner Tochter an seinem Wohnort stattfinden sollte.

Gegen den Beschluss des FamG legte der Ehemann Beschwerde ein und verfolgte seinen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ihn weiter. Hilfsweise beantragte er, den Beschluss des FamG dahingehend abzuändern, dass er berechtigt sei, die gemeinsame Tochter jedes Wochenende zu sich zu nehmen. Außerdem solle für den Fall, dass es bei einem zweiwöchigen Umgangsrecht verbleibe, angeordnet werden, dass ein ausgefallenes Umgangswochenende nachzuholen sei.

In dem Verfahren wurden beide Parteien angehört und vereinbarten anlässlich ihrer Anhörung die Durchführung einer außergerichtlichen Mediation, die im Hinblick auf die divergierenden Ansichten beider Eltern ohne Erfolg war. Auch bei einer weiteren Anhörung beharrten beide Parteien auf ihren schon zu Beginn des Verfahrens angenommenen Standpunkten. Die Tochter äußerte anlässlich ihrer Anhörung den Wunsch, es solle alles so bleiben, wie es jetzt sei. Sie wolle bei ihrer Mutter wohnen und den Vater besuchen.

Die Beschwerde des Ehemannes gegen die erstinstanzliche Entscheidung hatte keinen Erfol...

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