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§ 7 Die GmbH im internationalen Steuerrecht / 2. Mutter-Tochter-Richtlinie

Klaus von Brocke, Dr. Stefan Müller
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a) Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie

 

Rz. 26

Die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie[38] zielt auf eine Beseitigung steuerlicher Mehrfachbelastung infolge Dividendenausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ab. Hintergrund für die Schaffung der Richtlinie war die Feststellung, dass die für Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten geltenden steuerlichen Regelungen im Allgemeinen ungünstiger waren als zwischen Gesellschaften desselben Staates. Um eine mögliche (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne mit Körperschaftsteuer zu vermeiden, bestimmt Art. 4 der Richtlinie, dass der Staat der Muttergesellschaft die Gewinnausschüttungen der EU-Tochtergesellschaft von der Steuer befreit oder im Falle einer Besteuerung der Muttergesellschaft eine Steueranrechnung der von der Tochtergesellschaft für die von ihr ausgeschütteten Gewinne entrichteten Steuer gestattet. Korrespondierend verzichtet der Staat der Tochtergesellschaft auf die Erhebung von Quellensteuer auf die ausgeschütteten Gewinne (Art. 5 der Richtlinie).

 

Rz. 27

In Anbetracht des Aktionsplans der Kommission zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung wurde von der Kommission eine Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie vorgeschlagen und vom Rat am 8.7.2014 angenommen. Danach sollen sog. Hybridanleihenstrukturen verhindert werden. Eine Hybridanleihenstruktur liegt vor, wenn nach dem Recht des einen Mitgliedstaates eine Kapitalzuwendung als Darlehen, nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates diese dagegen als Eigenkapital qualifiziert wird. Steuerlich hat dies zur Folge, dass im erstgenannten Staat entsprechende Aufwendungen steuermindernd wirken, im zweitgenannten Staat eine Dividendenausschüttung wiede...

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