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§ 16 Der Pflichtteil im Steuerrecht / I. Einkommensteuerliche Behandlung des Pflichtteils bei Privatvermögen

Prof. Dr. Carmen Griesel
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1. Einführung

 

Rz. 211

Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen führt beim pflichtteilsbelasteten Erben nicht zu Anschaffungskosten.[281] Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses durch den oder die Erben, die mit den Pflichtteilsansprüchen belastet sind, wird durch die Auszahlung der Pflichtteilsansprüche nicht zu einem (teil-)entgeltlichen Vertrag. Ein Veräußerungsgeschäft wird durch die bloße Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs daher nicht verwirklicht.[282] Diese Frage war früher zwar heftig umstritten; sie ist seit Anfang der 1990er Jahre jedoch im vorstehenden Sinne abschließend geklärt.

 

Beispiel

A wird von B allein beerbt. Im Nachlass befindet sich u.a. ein Grundstück, das der Erblasser erst kurze Zeit vor seinem Tode zu 100.000 EUR gekauft hatte. Der enterbte Sohn des A verlangt seinen rechnerisch zutreffend ermittelten Pflichtteilsanspruch i.H.v. 120.000 EUR. B befürchtet, dass die Auszahlung dieses Betrages seinen erbrechtlichen Erwerb zu einem entgeltlichen (Erbe gegen Pflichtteilszahlung) umgestalten und so zu einer Einkommensteuerbelastung führen könne. Zu Recht?

 

Rz. 212

Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs grundsätzlich – und auch im Beispiel – keinerlei ertragsteuerliche Auswirkungen hat. B führt folglich die Anschaffungskosten des Erblassers unverändert fort.

[281] BMF v. 14.3.2006, BStBl I 2006, 253 = DB 2006 Beilage 4 = FR 2006, 438 Tz 35.
[282] Allg.M., BMF v. 14.3.2006, BStBl I 2006, 253 = DB 2006 Beilage 4 = FR 2006, 438 Tz 35; BFH v. 5.7.1990 – GrS 2/89, BStBl II 1990, 837 = DB 1990, 2144 = DStR 1990, 662 = FR 1990, 635 = FamRZ 1991, 64 = MittBayNot 1990, 368 = MittRhNotK 1990, 226 = NJW 1991, 249; zum Erbersatzanspruch: BFH v. 17.10.1991 – IV R 97/89, BStBl II 1992, 392 = BB 1992, 904 = DB 1992, 453 = DStR 1992, 320 = DStZ 199...

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