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§ 1 Einleitung

Ass. jur. Sabrina Reckin
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A. Allgemeines

 

Rz. 1

Fast jeder Anwalt und jede Anwältin kennt das: Der Mandant sitzt aufgeregt auf dem Stuhl, erzählt einem Wasserfall gleich von seinen Sorgen und bittet: "Machen Sie was". Nachdem mühsam aus dem Meer der – meist weniger relevanten – Informationen die rechtlich wichtigen ermittelt werden konnten, stürzt man sich in die juristische Bearbeitung des Falles. Und oft stellt sich erst nach Abschluss des Falles die Frage: Was kann ich eigentlich dafür abrechnen? Warum weigert sich der Gegner, die in Ansatz gebrachte Vergütung in voller Höhe zu zahlen?

Zu diesem Zeitpunkt ist das Kind auf dem Weg zur korrekten Abrechnung manchmal schon in den Brunnen gefallen, denn da liegt eine der Hauptursachen zahlreicher Abrechnungsprobleme. Um viele Fehlerquellen und Missverständnisse bei der Abrechnung der Vergütung gegenüber dem Mandanten und Dritten zu vermeiden, sollte man zwei Dinge im Hinterkopf haben:

▪ die grundlegende Bedeutung des Mandantenauftrags und
▪ den Unterschied zwischen Anfall der Gebühren nach dem RVG sowie der Erstattung.

B. A und O der Abrechnung: Der Auftrag

 

Rz. 2

Um den wichtigsten Aspekt und die Lösung vieler Rätsel bereits vorwegzunehmen: Die Grundlage jeglicher Gebührenberechnung ist der Mandantenauftrag. Dieser Punkt mag vielleicht zunächst nach einer Selbstverständlichkeit klingen, in der Praxis zeigt sich aber, dass die Unklarheit über den Auftrag eine der häufigsten Ursachen für Probleme bei der Gebührenabrechnung oder von Konflikten mit dem Mandanten ist.

 

Rz. 3

Häufig schildert der Mandant sein Problem, der Anwalt stürzt sich in die teilweise sehr umfangreiche Arbeit und am Ende, nach mehr oder weniger erfolgreichem Abschluss der Angelegenheit, stellt sich für ihn oder oft auch die Rechtsanwaltsfachangestellte die Frage, was die ganze Arbeit nun eigentlich in die Kasse gebracht hat. Die Antwort g...

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