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Wegeunfall

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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Wegeunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Form des Arbeitsunfalls. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Weg von oder zu dem Ort der versicherten Tätigkeit, also typischerweise zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Versichert sind auch Wege abseits der direkten Strecke, wenn Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern zur Kinderbetreuung gebracht werden. Ferner sind Umwege im Rahmen von Fahrgemeinschaften versichert.

Das SGB VII definiert die Wege nach und von dem Ort der gesetzlich unfallversicherten Tätigkeit bereits als eine versicherte Tätigkeit. Deshalb handelt es sich bei Unfällen während eines solchen Weges um Arbeitsunfälle.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Arbeitsunfall ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII definiert.

Arbeitsrecht

Für das Arbeitsrecht ist der Wegeunfall eines Arbeitnehmers insoweit von Bedeutung, als es um die Haftung des Arbeitgebers und von Arbeitskollegen für Personenschäden eines verletzten Arbeitnehmers geht.[1]

Zu den Schäden am eigenen Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers bei Dienstfahrt s. Auslagenersatz.

[1] S. Arbeitgeberhaftung und Arbeitnehmerhaftung.

Sozialversicherung

1 Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung gilt auch für Wegeunfälle. Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit verunglückt und dabei einenn Körperschaden erleidet, hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle existiert für

  • den "normalen" Wegeunfall,
  • den Wegeunfall in Verbindung mit der Unterbringung von Kindern wegen Berufstätigkeit,
  • den Wegeunfall bei Fahrgemeinschaften,
  • den Wegeunfall beim Aufsuchen der Familienwohnung und
  • Unfälle beim Umgang mit Arbeitsgeräten außerhalb des betrieblichen Bereichs.

Der Unfall auf dem Weg zur Arbeit muss in engem zeitlichen und inneren Zusamme...

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