Organisatorische Maßnahmen haben zum Ziel, die Exposition der Beschäftigten möglichst kurz und die Zahl der exponierten Personen möglichst gering zu halten sowie Gefährdungsbereiche (z. B. Lärmbereiche, kontaminierte Bereiche) gegen Zutritt fremder bzw. nicht zugangsberechtigter Personen abzusichern.

Mögliche organisatorische Maßnahmen (vgl. auch TRGS 500):

  • Kennzeichnung und Warnhinweise
  • arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisungen
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsorganisation
  • Unterweisung
  • messtechnische Überwachungsprogramme erarbeiten und durchführen
  • Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen, z. B. Schwangere
  • Alleinarbeitsverbot
  • zusätzliche Pausen
  • Tätigkeitswechsel oder Personalwechsel
  • Aufbewahrung, Lagerung, Entsorgung
  • Notfallplan erstellen

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