Stufengespräche sind Teil eines arbeitsrechtlichen Prozesses, der (sinnvollerweise für alle psychoaktiven Substanzen, auch Alkohol) in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden sollte, die in letzter Konsequenz auch die Kündigung umfasst. Es werden offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen angesprochen, ein bestimmtes Verhalten gefordert und Sanktionen, abgestimmt mit Hilfsangeboten und Beobachtungszeiträumen festgelegt (z. B. Kontaktaufnahme mit Suchtberatung innerhalb von 4 Wochen, sonst nächste Prozessstufe). Stufengespräche werden in der Personalakte dokumentiert und i. d. R. durch mehrere Verantwortliche und Betriebsrat geführt.

Informationen zu Stufenmodellen gibt es u. a. bei Suchtberatungsstellen, Unfallversicherungsträgern und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

 
Achtung

Gespräche mit Abhängigen trainieren

Abhängige haben suchtbedingt besondere Verhaltens- und Gesprächsmuster, die es schwierig machen, strukturiert und zielorientiert Gespräche zu führen. Wer umfassende Personalverantwortung hat, sollte relevante Gesprächssituationen unter Expertenanleitung trainieren (z. B. über Suchtberatungsstellen oder Unfallversicherungsträger).

 
Wichtig

Risikoreiches Verhalten ist ein Persönlichkeitsrecht

Beim Umgang mit Suchtproblemen im Betrieb sollte klar sein: Risikoreiches Verhalten ist vom Recht auf persönliche Freiheit gedeckt. Der Betrieb kann verlangen, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbracht wird und kann gefährdeten Menschen Hilfe anbieten. Wenn aber kein arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten festzustellen ist, bleibt die Sucht Privatsache.

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