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Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 4.7.12 Neue Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c

Stefanie Hock
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Ab dem 1.1.2014 gilt für den Bund eine leicht veränderte Entgelttabelle. Die Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. "kleine" Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten sowie einer Endstufe 4 (statt regulärer Endstufe 5) und eine sog. "große" Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten in den Stufen 1 bis 5 ist entfallen.

Die bisherige "kleine" Entgeltgruppe 9 wird zur Entgeltgruppe 9a mit – zunächst – ebenfalls 5 Stufen und regulären Stufenlaufzeiten sowie geringer materieller Verbesserung. Dieser "kleinen" Entgeltgruppe 9 sind nach Anlage 4 TVÜ-Bund in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung Beschäftigte mit Tätigkeiten der Vergütungsgruppe Vb ohne Aufstieg sowie der Lohngruppe 9 zugeordnet. Neu hinzugekommen sind nun insbesondere die früheren Angestelltentätigkeiten der Vergütungsgruppe Vc mit bis zu 6-jährigem Aufstieg nach Vb.

Die bisherige "große" Entgeltgruppe 9 wurde zur Entgeltgruppe 9b. Dieser "großen" Entgeltgruppe 9 waren nach Anlage 4 TVÜ-Bund in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung Beschäftigte mit Tätigkeiten der Vergütungsgruppe Vb mit Aufstieg nach IVb, Vergütungsgruppe Va mit Aufstieg nach IVb und Vergütungsgruppe IVb ohne Aufstieg nach IVa zugeordnet. Mit den beiden neuen Entgeltgruppen wurde eine Grundlage für Höhergruppierungen von der "kleinen" in die "große" Entgeltgruppe 9 geschaffen.

Die Zuordnung vorhandener Beschäftigter in der Entgeltgruppe 9 entweder zur Entgeltgruppe 9a oder 9b erfolgt zum 1.1.2014 von Amts wegen ohne Antrag.

Bezüglich der Stufenzuordnung enthält § 27 Abs. 2 und 3 TVÜ-Bund spezielle Regelungen.

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 9 sind in § 27 Abs. 3 TVÜ-Bund noch 2 spezifische Regelungen für die Beschäftigten hinzugekommen, die in die EG 9a übergeleitet wurden. Die in EG 9a Stufe 1 oder 2 übergeleiteten Bes...

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