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Mineralölsteuergesetz [außer Kraft: 1.8.2006/31.12.2006] ... / § 34 Abgelöste Vorschriften

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Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

 

1.

das Mineralölsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2277), zuletzt geändert nach Maßgabe des Artikels 40 Abs. 2 durch Artikel 32 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I S. 297);

 

2.

die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-14-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Februar 1992 (BGBl. I S. 359, 672);

 

3.

die Heizölkennzeichnungsverordnung vom 1. April 1976 (BGBl. I S. 873), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. Februar 1992 (BGBl. I S. 359);

 

4.

die Verordnung über die Zulassung von Kennzeichnungsstoffen für leichtes Heizöl und zur Anpassung des Mineralölsteuergesetzes 1964 vom 9. November 1977 (BGBl. I S. 2069).

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