Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern / § 167 Voraussetzung und Verfahren

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) 1Kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts[1], auf Gesetz beruhende sonstige Verbände und Landkreise können durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren, dass ein Beteiligter zur Erfüllung seiner Aufgaben die Verwaltung eines anderen Beteiligten in Anspruch nimmt (Verwaltungsgemeinschaft). 2Das Land kann sich an einer Verwaltungsgemeinschaft zur Erfüllung kommunaler Aufgaben beteiligen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen und eine Beteiligung zulässig wäre, wenn die kommunalen Körperschaften die Aufgabe allein erfüllten. [2]3Ein Landkreis kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Verwaltungen der ihm angehörenden Ämter und amtsfreien Gemeinden in Anspruch nehmen, soweit dies nicht durch Gesetz oder Rechtsverordnung ausgeschlossen ist. 4Die Rechte und Pflichten als Träger der Aufgabe bleiben davon unberührt; seine Behörden können fachliche Weisungen erteilen.

 

(2) Landkreise können mit der zu ihrem Gebiet gehörenden großen kreisangehörigen Stadt einen Vertrag nach Absatz 1 schließen, wonach der Landkreis die Verwaltung der großen kreisangehörigen Stadt zur Erfüllung ihm obliegender Aufgaben, für die die große kreisangehörige Stadt als vormals kreisfreie Stadt zuständig war, in Anspruch nimmt.

 

(3) 1In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag können dem Träger der Aufgabe weitergehende Rechte, insbesondere bei der Bestellung von Dienstkräften, eingeräumt werden. 2Dabei ist gleichzeitig die Finanzierung zu regeln.

 

(4) 1Beteiligt sich an einer Verwaltungsgemeinschaft ein Amt, so sind neben der Amtsvorsteherin oder [3]dem Amtsvorsteher die leitende Verwaltungsbeamtin oder der leitende Verwaltungsbeamte des geschäftsführenden Amtes und die Bürgermeisterin oder [4]der Bürgermeist...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    426
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    359
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    182
  • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
    149
  • TVöD-AT / § 20 Jahressonderzahlung (VKA)
    128
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    90
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    82
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    73
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    71
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    68
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    66
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    54
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    54
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    52
  • Vergütung-TV für Bodenverkehrsdienstleistungen, Bodenver ... / Anlage 3 zum Vergütungstarifvertrag für Bodenverkehrsdienste an Flughäfen in Berlin und Brandenburg
    51
  • Wertermittlungsrichtlinien 2002 / Anlage 8 A Tabelle zur Berechnung der Wertminderung wegen Alters von Gebäuden nach Ross in V.H. des Herstellungswerts
    50
  • Nachbarrechtsgesetz Hessen / §§ 14 - 19 Vierter Abschnitt Einfriedung
    41
  • Bauordnung Hessen / §§ 50 - 51 Siebter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    39
  • Laufbahnverordnung Rheinland-Pfalz
    39
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    37
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren