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Bundeswasserstraßengesetz / § 1 Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen

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(1) Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz sind

 

1.

[1]die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem Verkehr mit Güter- und Fahrgastschiffen oder der Sport- und Freizeitschifffahrt mit Wasserfahrzeugen dienen; als solche gelten die in der Anlage 1 aufgeführten Wasserstraßen, dazu gehören auch alle Gewässerteile,

 

a)

die mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind,

 

b)

die mit der Bundeswasserstraße durch einen Wasserzufluss oder Wasserabfluss in Verbindung stehen und

 

c)

die im Eigentum des Bundes stehen,

Vom 17.12.2006 bis 08.06.2021:

1.

die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen; als solche gelten die in der Anlage 1 aufgeführten Wasserstraßen; dazu gehören auch alle Gewässerteile, die

a)

mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind,

b)

mit der Bundeswasserstraße durch einen Wasserzu- oder -abfluss in Verbindung stehen,

c)

einen Schiffsverkehr mit der Bundeswasserstraße zulassen und

d)

im Eigentum des Bundes stehen,

 

2.

die Seewasserstraßen.

 

(2)[2] 1Unbeschadet der Regelung in Absatz 6 wird die seitliche Abgrenzung der Binnenwasserstraßen des Bundes durch die Uferlinie gebildet. 2Die Uferlinie ist die Linie des Mittelwasserstandes, bei staugeregelten Bundeswasserstraßen die Linie des Stauziels oder bei tidebeeinflussten Binnenwasserstraßen die Linie des mittleren Tidehochwasserstandes.

 

(3)[3] 1Ufer einer Binnenwasserstraße des Bundes ist der Bereich zwischen der Uferlinie gemäß Absatz 2 und der Linie des mittleren Hochwasserstandes. 2Davon ausgenommen sind die tidebeeinflussten Binnenwasserstraßen, in denen das Ufer zwischen der Linie des mittleren Tideniedrigwasserstandes und der Linie des mittleren Tidehochwasserstandes verläuft. 3Befindet sich unterh...

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§§ 1 - 3 Abschnitt 1 Bundeswassertraßen § 1 Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen  (1) Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz sind   1. [1]die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem Verkehr mit Güter- und Fahrgastschiffen oder der Sport- und ...

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