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Muster 56.22: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG)

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 56.22: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG)

Muster 56.22: Beschlussanfechtung (§ 44 Abs. 1 und 2 WEG)

  • Musterdokument öffnen

An das Amtsgericht

Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen

_________________________

Klage nach § 44 WEG

des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

den Verband "GdWE" _________________________, vertreten durch den Verwalter Firma _________________________ Verwaltungs-GmbH, gesetzlich vertreten durch deren Geschäftsführerin _________________________

– Beklagter –

Es wird beantragt, den auf der Eigentümerversammlung vom _________________________ der beklagten GdWE zu TOP _________________________ gefassten Mehrheitsbeschluss für ungültig zu erklären.

Begründung:

Der Kläger ist Wohnungseigentümer der beklagten GdWE _________________________, die von der Fa. _________________________ verwaltet wird. Dem Kläger gehört u.a. das Teileigentum, das in der TE/GemO folgendermaßen beschrieben ist:

Sondereigentum an den im Kellergeschoss gelegenen nicht zu Wohnzwecken dienenden 5 Hobbyräumen nebst Vorflur.

Die Räume waren in der Vergangenheit an drei Rechtsanwälte vermietet und wurden von diesen entsprechend als Kanzleiräume genutzt. Seit dem 1.6.2019 hat der Kläger zwei der fünf Räume an eine Goldschmiedin vermietet, die dort ihrem Gewerbe nachgeht. Ein von den Mitwohnungseigentümern _________________________ und _________________________ aus der Anlage der Beklagten seinerzeit angestrengter Antrag auf Unterlassung der Kanzleinutzung wurde durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts _________________________ vom 12.1.2019 zum Az. _________________________ abgewiesen mit der Begründung, ein ...

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