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Muster 4.94: Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel-Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 4.94: Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen

Muster 4.94: Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen

  • Musterdokument öffnen

Betriebsvereinbarung

zwischen der Geschäftsführung der xy-GmbH _________________________ (Adresse),

vertreten durch den Geschäftsführer _________________________

und dem Betriebsrat der xy-GmbH,

vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _________________________

Geschäftsführung und Betriebsrat schließen nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen:

1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Sie ist auf die Werktage Montag bis Freitag verteilt. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden ohne Pausen.
2. Die tägliche Arbeitszeit beginnt um 8.00 Uhr. Sie endet um 17.00 Uhr. Die tägliche Arbeitszeit schließt unbezahlte Pausen gem. Nr. 3 ein.
3. Die allgemeine Frühstückspause findet von 9.45 bis 10.00 Uhr statt, die Mittagspause von 12.30 bis 13.15 Uhr. Hierbei handelt es sich um unbezahlte Pausenzeiten.
4. Arbeitnehmer/innen an Bildschirmdauerarbeitsplätzen wird zusätzlich nach jeweils 2 Stunden Bildschirmarbeit eine 10-minütige bezahlte Pause gewährt.
5. Diese Betriebsvereinbarung tritt am _________________________ in Kraft.
6. Die Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden, erstmals jedoch zum _________________________.
7. Die bisherigen Betriebsvereinbarungen gelten fort. Bei Kollisionen mit anderen Betriebsvereinbarungen hat diese Betriebsvereinbarung Vorrang.
8.

Treten Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung oder Anwendung der...

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